Mehr Klarheit bei Krankenhaus und Reha
Eine wichtige Änderung betrifft die Übermittlung von Entlassdaten nach einem stationären Krankenhausaufenthalt. Künftig erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber neben dem tatsächlichen Entlassungsdatum auch vorliegende Verlängerungsanzeigen proaktiv von der Krankenkasse. Zuvor übermittelte voraussichtliche Entlassungsdaten werden dabei storniert. Dadurch soll die Verarbeitung der Daten vereinfacht und die Nachvollziehbarkeit verbessert werden.
Auch bei stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen wird das Verfahren vereinheitlicht: Neben dem voraussichtlichen können künftig auch das tatsächliche Entlassungsdatum und Verlängerungen übermittelt werden.