Frau probiert Brille in Brillenfachgeschäft.

Kostenübernahme von Hilfsmitteln

Versicherte der IKK classic haben Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln. Hier erfahren Sie, für welche Hilfsmittel die Kosten übernommen werden und welche Zuzahlungen anfallen, welche Vertragspartner wir haben und was häufige Fragen sind.

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel sollen es Ihnen leichter machen, mit einer Behinderung oder den Folgen einer Krankheit zu leben. Sie werden zu Hause angewendet, also nicht im Krankenhaus oder in der Arztpraxis benötigt. Zu den Hilfsmitteln zählen unter anderem Rollstühle, Gehhilfen, Prothesen, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe oder Schuheinlagen, Hörgeräte, Sehhilfen, Inhalationsgeräte, Blutzuckermessgeräte u.v.m. Darüber hinaus gibt es auch Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Hierunter fallen beispielsweise Inkontinenzhilfen und Stomaartikel (für einen künstlichen Darmausgang).

Welche Kosten für Hilfsmittel übernimmt die IKK classic?

Die IKK classic übernimmt die Kosten für notwendige Hilfsmittel bis zu bestimmten Preisgrenzen. Ihre Zuzahlungen betragen in der Regel höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel oder pro Monat. Sie sind noch auf der Suche nach einem geeigneten Hilfsmittelanbieter? Adressen finden Sie weiter unten in unserer Vertragspartnersuche.

Ausnahme

Gilt das Hilfsmittel als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, dürfen wir die Kosten dafür nicht übernehmen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die IKK classic die Kosten übernehmen darf, muss das Hilfsmittel bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Das Hilfsmittel muss durch einen Vertragsarzt verordnet werden und

  • den Erfolg der Krankenbehandlung sichern oder

  • einer drohenden Behinderung vorbeugen oder

  • eine Behinderung ausgleichen.

Zuzahlungen und Mehrkosten für Hilfsmittel

Zuzahlungen

Die Zuzahlungen sind der Eigenanteil, mit dem sich jeder Versicherte an den Kosten des Hilfsmittels beteiligen muss. Die Höhe der Zuzahlungen ist gesetzlich festgelegt. Für Hilfsmittel, die zum einmaligen Verbrauch bestimmt sind (zum Beispiel Windeln bei Inkontinenz oder Insulinspritzen), zahlen Sie 10 Prozent pro Packung dazu, maximal 10 Euro pro Monat, in jedem Fall aber nicht mehr als die Kosten des Mittels.

Versicherte, die 18 Jahre oder älter sind, zahlen für alle anderen Hilfsmittel wie beispielsweise Hörgeräte oder Rollstühle 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Sobald Ihre Zuzahlungen die Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen überschreiten, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen, dann werden alle weiteren Kosten vollständig von der IKK classic übernommen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent.

Festbeträge

Die Hilfsmittel werden je nach Anbieter zu verschiedenen Preisen abgegeben. Falls Sie unbedingt ein Produkt einer bestimmten Firma haben wollen, das sich zwar im Namen, aber nicht in der Qualität von anderen unterscheidet, kann es sein, dass Mehrkosten entstehen, die Sie selbst tragen müssen. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten für Hilfsmittel nämlich nur bis zu bestimmten Preisgrenzen übernehmen. Sie erhalten also die Hilfsmittel, deren Preise den Festbetrag nicht überschreiten. Wählen Sie ein Hilfsmittel, das über die vorgeschriebenen Höchstgrenzen hinausgeht, müssen Sie den darüber hinausgehenden Teil selber bezahlen. Ihre IKK classic berät sie gerne, bei welchen Leistungserbringern Sie zum Festbetrag, also ohne Mehrkosten, das benötigte Hilfsmittel erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall an ein

Ersatz und Instandsetzung

Wir übernehmen auch die Kosten, wenn das Hilfsmittel angepasst, ausgetauscht oder instandgesetzt werden muss. Auch die Ausbildung im Gebrauch des Hilfsmittels gehört dazu.

Stromkosten für Hilfsmittel

Die IKK classic übernimmt die Stromkosten für ärztlich verordnete und genehmigte Hilfsmittel, soweit diese zum Betrieb des Gerätes notwendig sind. Eine Erstattung ist auf Antrag rückwirkend für mindestens ein Jahr, aber maximal für bis zu vier Jahre möglich. Sie können zwischen einer pauschalen Erstattung der Kosten oder der Berechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch wählen.

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Noch Fragen?

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Besondere Informationen zu Brillen, Hörgeräten und Blutzuckermessgeräten

Die IKK classic hat mit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker einen Vertrag zur Versorgung mit Hörgeräten abgeschlossen: Damit ist Ihr Hörgeräteakustiker verpflichtet, Sie ausführlich zu aufzahlungsfreien Hörgeräten zu beraten und Ihnen mindestens ein Angebot zu einem geeigneten aufzahlungsfreien Hörsystem einschließlich des erforderlichen Ohrpassstückes zu unterbreiten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Von diesen Vorteilen profitieren IKK-Versicherte, die sich für ein aufzahlungsfreies Hörgerät entscheiden:

  • Sie können das empfohlene Hörgerät ausreichend lange testen. Das aufzahlungsfreie Hörgerät muss objektiv den gleichen Hörgewinn erzielen wie ein aufzahlungspflichtiges Modell.

  • Die IKK classic trägt die Kosten für sämtliche Reparaturen und Wartungen Ihres Hörgerätes sowie für den Ersatz der Ohrpassstücke, soweit sie nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.

  • Außer der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von zehn Euro entstehen Ihnen beim Erwerb eines aufzahlungsfreien Hörgerätes keine weiteren Kosten. Entscheiden Sie sich allerdings für ein anderes als das angebotene aufzahlungsfreie Modell, können für Sie Mehrkosten entstehen.

Hörgeräte für Kinder und Jugendliche

Die IKK classic übernimmt die Kosten für Hörgeräte für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ohne Zuzahlung.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen Rund-um-Service mit Nachbetreuung, kostenloser Wartung und Reparatur.

Wie erkenne ich, ob mein Kind gut hört?

Treffen diese Punkte auf Ihr Kind zu, ist eine angeborene Hörstörung unwahrscheinlich:

  • Erschrickt Ihr fünf Wochen alter Säugling, wenn plötzlich ein lautes Geräusch auftritt?

  • Blickt er mit drei bis vier Monaten zur Schallquelle?

  • Bildet er nach ca. sieben Monaten erste zweisilbige Laute?

  • Reagiert er mit zehn Monaten, wenn Sie ihn aus einem Meter Entfernung leise ansprechen?

  • Ist die sprachliche Entwicklung Ihres Kindes vergleichbar mit der seiner Altersgenossen?

Sie haben den Verdacht, dass Ihr Kind nicht richtig hört?

Dann lassen Sie sein Gehör von einem Ohrenarzt prüfen. Er stellt fest, dass Ihr Kind eine Hörhilfe benötigt? Mit dieser Verordnung gehen Sie zu einem Hörgeräteakustiker, mit dem die Versorgung vertraglich vereinbart ist. Wir helfen Ihnen gern, einen geeigneten Fachmann zu finden. Dieser berät Sie und Ihr Kind bei der Auswahl des richtigen Hörgerätes, ob zum Beispiel eher ein analoges oder ein digitales geeignet ist. Er passt das Gerät an, liefert auch das Zubehör, übernimmt die Nachbetreuung und eventuelle Reparaturen. Die Kosten rechnet der Hörgeräteakustiker direkt mit der IKK classic ab. 

Mehr Informationen für Eltern gibt es beim Förderverein für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche e.V. Stuttgart

Sehhilfen

Eine Sehhilfe ist ein optisches oder ein sogenanntes elektrooptisches Hilfsmittel, das zum Ausgleich von Fehlsichtigkeit oder zur Verbesserung der Sehleistung eingesetzt wird. Therapeutische Sehhilfen werden zur Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen eingesetzt. Sie fallen ohne Altersgrenze in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Die medizinischen Indikationen der unterschiedlichen Versorgungen sind in der aktuellen Hilfsmittel-Richtlinie aufgeführt.

Zu den Sehhilfen zählen in erster Linie Brillengläser, Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen (zum Beispiel Lupen, Lesesteine, Lesestäbe und Bildschirmlesegeräte).

Vergrößernde Sehhilfen werden eingesetzt, wenn eine Brille bzw. Kontaktlinsen nicht mehr ausreichen.

Zu den vergrößernden Sehhilfen zählen sowohl optisch vergrößernde Systeme als auch elektronisch vergrößernde Systeme.

Optisch vergrößernde Systeme:

  • Brillengläser mit Lupenwirkung

  • diverse Lupen (Hand-, Stand- Klemmlupen mit und ohne Beleuchtung)

  • Lesesteine und Lesestäbe

  • Fernrohrsysteme, Fernrohrlupensysteme und Handfernrohre

Elektronisch vergrößernde Systeme:

  • Bildschirmlesegeräte

  • mobile elektronisch vergrößernde Lesegeräte

Bei der Verordnung einer vergrößernden Sehhilfe ist es wichtig, dass Versicherte durch Erprobung das für ihre Gegebenheiten und Bedürfnisse entsprechende Hilfsmittel sorgfältig unter augenärztlicher Verantwortung auswählen. Die Erprobung kann zum Beispiel bei zugelassenen Augenoptikern oder Augenärzten erfolgen, die über eine umfangreiche Auswahlmöglichkeit zwischen vergrößernden Sehhilfen verfügen.

Auch die körperliche Verfassung sowie die Fähigkeit zur Nutzung kann entscheidend für die Auswahl der vergrößernden Sehhilfe sein, zum Beispiel bei starkem Zittern der Hände.

Sonderfall Kontaktlinsen

Neben Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehfähigkeit gibt es auch therapeutische Kontaktlinsen. Für Kontaktlinsen dürfen die Kosten sowohl für Versicherte unter als auch über 18 Jahren nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen übernommen werden, zum Beispiel bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit mit 8 Dioptrien oder mehr. Bei Fragen zu diesen und weiteren Ausnahmefällen können Sie sich gern an Ihre IKK classic vor Ort wenden.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die IKK classic bis zum 18. Lebensjahr die Kosten in Höhe der bundesweit geltenden Festbeträge. Ausnahmen gelten, wenn die Linsen speziell an das Auge angepasst werden müssen (Einzelanfertigungen). Zuzahlungen sind nicht zu leisten. Für Versicherte über 18 Jahren werden die Kosten für Sehhilfen grundsätzlich nur unter bestimmten Bedingungen übernommen. Diese müssen zusätzlich zu den Voraussetzungen für Kontaktlinsen erfüllt sein.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden die Kosten in Höhe der bundesweit geltenden Festbeträge übernommen. Als Zuzahlung fallen 10 Prozent des Abgabepreises an, mindestens 5, maximal 10 Euro.

Wählen Sie Kontaktlinsen, obwohl sie medizinisch nicht erforderlich sind, zahlen wir als Zuschuss höchstens den Betrag, den wir für eine erforderliche Brille zu zahlen hätten. Den restlichen Betrag müssen Sie als Mehrkosten selbst tragen.

Häufige Fragen zu Sehhilfen

Blutzuckermessgeräte

Die IKK classic beteiligt sich an den Kosten der Versorgung mit Sensoren und einem Lesegerät für ein Flash-Glukose-Messsystem für Patienten mit einem ärztlich festgestellten, intensiveren und insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 1 oder 2.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Ein Flash-Glukose-Messsystem bietet die Möglichkeit, besser mit dem behandlungsbedürftigen Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 umzugehen. Die regelmäßige Kontrolle der Blutzuckerwerte...

  • ... ermöglicht ein besseres Eigenmanagement,

  • ... vermeidet Hypo- / Hyperglykämien und

  • ... steigert die Lebensqualität.

Voraussetzungen

  • Bei Diabetes mellitus erfolgt eine intensivierte, konventionelle Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie.

  • Die medizinische Notwendigkeit der Versorgung mit einem Flash-Glukose-Messsystem wird von einem an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Absatz 4 SGB V berechtigten Arzt mit einer der folgenden Qualifikationen durch eine Verordnung bestätigt:

    1. Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie

    2. Facharzt für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin, jeweils mit der Anerkennung  „Diabetologie“ oder „Diabetologie Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ oder mit vergleichbarer Qualifikation

    3. Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung „Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie“

  • Eine Einweisung in die sichere Anwendung des Gerätes ist erforderlich.

  • Der Behandlungsverlauf wird dokumentiert.

  • Die IKK classic hat der Versorgung vor Versorgungsbeginn zugestimmt.

  • Der Zugriff auf personenbezogene Daten, die beim Einsatz des Geräts verwendet werden, darf Dritten, insbesondere Herstellern, nicht möglich sein.

Zuzahlung

Die IKK classic übernimmt die Kosten für das Lesegerät einmalig in Höhe von 59,90 Euro und die Kosten für Sensoren in Höhe von 59,90 Euro je Sensor alle zwei Wochen, jedoch maximal die Höhe der tatsächlichen Kosten abzüglich einer gesetzlichen Zuzahlung.

Versicherte ab 18 Jahre leisten als Zuzahlung zum Lesegerät 10 Prozent der Erstattungskosten, mindestens jedoch 5 Euro. Die Sensoren stellen ein zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel dar. Daher leisten Versicherte ab 18 Jahre je Sensor eine Zuzahlung von 10 Prozent der Erstattungskosten, jedoch höchstens 10 Euro monatlich.

Bei Beschwerden zur Begutachtung: Ombudsperson des Medizinischen Dienstes


Sie haben eine Beschwerde zur Tätigkeit des Medizinischen Dienstes, zum Beispiel, weil Sie mit dem Ablauf der Begutachtung nicht einverstanden sind oder andere Hinweise im Zusammenhang mit der Begutachtung geben möchten? Dann können Sie sich an die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes wenden.

Jeder Medizinische Dienst bestellt eine solche Ombudsperson als unabhängige Schlichtungsstelle. Ihre Beschwerde richten Sie direkt an die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes, der die gutachtliche Stellungnahme erstellt hat. Jede Beschwerde wird dabei vertraulich behandelt.

Hier finden Sie die Kontaktdaten der jeweiligen Ombudsperson des Medizinischen Dienstes sowie weitere Erläuterungen zu deren Aufgaben.

Sollten Sie mit einer Leistungsentscheidung der IKK classic, die auf einer gutachtlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes beruht, nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.

Medizinische Beratung

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  • Physiotherapeut behandelt einen Rücken

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    Medikamente

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    Krankentransport- und Fahrtkosten

    Wir übernehmen die Kosten für Krankenfahrten, wenn diese medizinisch notwendig sind. Mehr erfahren