Seniorin und ihr pflegebedürftiger Mann sitzen gut gelaunt im Garten

Leistungen für Pflegebedürftige

Die Pflegekasse der IKK classic versorgt ihre Versicherten bei Bedarf mit allen gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Pflegeversicherung.

Um Pflegebedürftigkeit festzustellen, erfolgt zunächst eine sogenannte Begutachtung. Bei einer solchen Begutachtung werden die gesundheitlich bedingten Einschränkungen Ihrer Selbständigkeit oder Ihrer Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen (sogenannten Modulen) ermittelt; und damit der Unterstützungsbedarf durch andere Personen. Die Lebensbereiche sind:

  • Mobilität

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  • Selbstversorgung

  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Unsere Pflegeleistungen im Überblick:

Häusliche Pflege

Pflegebedürftige können in der häuslichen Pflege wählen zwischen

– Pflegesachleistung

– Pflegegeld

– Kombination aus beiden Leistungen


Pflegesachleistung

Zugelassene Pflegedienste erbringen die sogenannten Pflegesachleistungen durch geeignete Pflegekräfte. Zugelassen ist der Pflegedienst, wenn er einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen hat. Sie erhalten durch die Pflegekräfte die körperbezogenen Pflegemaßnahmen, die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfe bei der Haushaltsführung.


Körperbezogene Pflegemaßnahmen

– Waschen, Duschen und Baden

– Die Mund-/Zahnpflege

– Das Kämmen

– Das Rasieren

– Die Darm- und Blasenentleerung

– Das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung

– Das selbstständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen

– An- und Auskleiden

– Gehen, Stehen, Treppensteigen

– Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung


Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

– Die Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur

– Unterstützungsleistungen zur Einhaltung eines Tag- / Nacht-Rhythmus

– Die Unterstützung bei der räumlichen und zeitlichen Orientierung

– Die Unterstützung bei Hobby und Spiel, beim Musik hören, Zeitung lesen oder Betrachten von Fotoalben, Gesellschaftsspiele spielen

– Spaziergänge in der näheren Umgebung, Besuch von Bekannten, Begleitung zum Friedhof oder Gottesdienst


Hilfe bei der Haushaltsführung

– Das Einkaufen für den täglichen Bedarf

– Das Kochen, Spülen, Waschen, Wäsche waschen und wechseln

– Das Reinigen, Aufräumen und Beheizen der Wohnung

– Die Unterstützung bei der Nutzung von Dienstleistungen (zum Beispiel Haushaltshilfen)

– Die Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten


Soweit die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft wird, können wir evtl. ein anteiliges Pflegegeld zahlen (siehe Kombinationsleistung unter dem Punkt Pflegegeld). Werden die krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen schon im Rahmen der häuslichen Krankenpflege von der Krankenkasse erbracht, können diese Maßnahmen nicht gleichzeitig als Pflegesachleistung erbracht werden.

Pflegegeld

Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2, die von Angehörigen oder vertrauten Personen (etwa Freunde oder Nachbarn) zuhause gepflegt werden, steht das monatliche Pflegegeld für die häusliche Pflege zur Verfügung.

Wenn Pflegebedürftige Pflegegeld erhalten, ist je nach Pflegegrad ein kostenloser Beratungseinsatz in der häuslichen Umgebung durchzuführen. Die Abrechnung wird direkt mit der Pflegekasse der IKK classic vorgenommen.

– Pflegegrade 2 und 3: Pflegebedürftige haben einmal im Halbjahr einen Beratungseinsatz durchzuführen.

– Pflegegrade 4 und 5: Pflegebedürftige haben einmal im Vierteljahr einen Beratungseinsatz durchzuführen.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 sowie alle, die von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen erhalten, dürfen auf freiwilliger Basis einmal im Halbjahr ebenfalls kostenlos einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Die Abrechnung wird direkt mit uns vorgenommen.


Kombinationsleistung

Entscheiden Sie selbst und kombinieren Sie die Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst mit der Pflege durch selbst organisierte Pflegepersonen. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen bis zu den monatlichen Höchstbeträgen ab (s. unten stehende Tabelle). Sofern der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft wird, ermittelt die Pflegekasse der IKK classic anschließend das anteilige Pflegegeld und zahlt es aus.


Rechen-Beispiel bei Pflegegrad 3

Für Pflegesachleistungen kann ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 einen monatlichen Höchstbetrag von 1.432 Euro nutzen (s. unten stehende Tabelle). Der Pflegedienst berechnet für die Pflege eines vollen Monats 716,00 Euro. Diese 716,00 Euro entsprechen 50 Prozent des monatlichen Höchstbetrages von 1.432 Euro. Somit verbleiben ebenfalls 50 Prozent für das anteilige Pflegegeld. Bei dem Pflegegrad 3 steht für die selbst sichergestellte Pflege bis zu dem monatlichen Höchstbetrag von 573 Euro das Pflegegeld zur Verfügung. Die 50 Prozent des anteiligen Pflegegeldes ergeben damit 286,50 Euro. Es werden bei diesem Beispiel 716,00 Euro an den Pflegedienst und anteiliges Pflegegeld in Höhe von 286,50 Euro an den Pflegebedürftigen gezahlt.

*) Nutzung des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 Euro pro Monat (zweckgebunden). Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden. 

Folgende Höchstbeträge gelten für Pflege-Leistungen ab dem 01.01.2024
Pflegegrad Pflegesachleistung (Monat) Pflegegeld (Monat)

1

0 Euro*

0 Euro 

2

761 Euro 

332 Euro 

3

1.432 Euro 

573 Euro

4

1.778 Euro

765 Euro

5

2.200 Euro

947 Euro

Verhinderungspflege

Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt die Verhinderungspflege, wenn...

...die Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen die Pflege nicht durchführen kann, die Pflegeperson den Pflegebedürftigen seit mindestens sechs Monate gepflegt hat und der Pflegebedürftge mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft ist

Die Verhinderungspflege kann von den eigenen Angehörigen oder vertrauten Personen (etwa Freunde oder Nachbarn) durchgeführt werden, aber auch durch ambulante Pflegedienste oder stationäre Einrichtungen.

Die Pflegekasse der IKK classic erstattet pro Kalenderjahr für 42 Tage beziehungsweise sechs Wochen bis zu 1.612 Euro. Sofern die Kurzzeitpflege im Kalenderjahr nicht vollständig in Anspruch genommen wurde, können bis zu 806 Euro des offenen Betrages zusätzlich für die Verhinderungspflege genutzt werden (insgesamt bis zu 2.418 Euro). Der Anspruch auf Kurzzeitpflege wird dann allerdings um den zusätzlichen Betrag verringert.

Übernimmt ein bis zum zweiten Grad Verwandter oder Verschwägerter oder eine mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person die Verhinderungspflege, können nachgewiesene Kosten bis maximal dem 1,5-fachen des monatlich möglichen Pflegegeldes erstattet werden. Zusätzlich sind Erstattungen für nachgewiesene Aufwendungen, wie Fahrkosten oder Verdienstausfall, bis zu 1.612 Euro möglich. Sofern der zusätzliche Betrag aus der Kurzzeitpflege zur Verfügung steht, sogar bis zu weiteren maximal 806 Euro.

Die Pflegekasse der IKK classic zahlt Pflegebedürftigen während der Verhinderungspflege für bis zu 42 Tage die Hälfte des bisher vor Beginn der Verhinderungspflege erhaltenen Pflegegeldes weiter.

Die Verhinderungspflege kann auch für Arztbesuche der Pflegeperson und bei anderen kurzen Unterbrechungen von weniger als acht Stunden in Anspruch genommen werden. Diese Zeiten werden nicht auf den jährlichen Höchstanspruch von 42 Tagen angerechnet. Nur der Höchstbetrag von 1.612 Euro kommt zum Tragen. Bei diesen weniger als acht Stunden dauernden Unterbrechungen der Pflege erhalten Pflegebedürftige das volle Pflegegeld ungekürzt weiter.

Die Verhinderungspflege kann ebenfalls durch ambulante Pflegedienste oder stationäre Einrichtungen erbracht werden. Hier gelten maximal 42 Tage mit bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr sowie eventuell der zusätzliche Betrag aus der Kurzzeitpflege mit maximal 806 Euro (insgesamt bis zu 2.418 Euro). Bei der stationären Verhinderungspflege können nur die pflegebedingten Aufwendungen von uns erstattet werden. Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Zusatzleistungen oder Fahrtkosten dürfen nicht erstattet werden. Gerne prüfen wir, ob im Rahmen der stationären Verhinderungspflege der Entlastungsbetrag verwendet werden kann. Hierfür kann uns die Originalrechnung über die entsprechenden Kosten eingereicht werden.

Kurzzeitpflege

Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt die Kurzzeitpflege, wenn: 

- dies im Anschluss an eine stationäre Behandlung für eine Übergangszeit nötig wird (z. B. Umbau der Wohnung des Pflegebedürftigen, Pflegeperson suchen) oder...

- die Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht durchführen kann oder bei sonstigen Krisensituationen (z. B. kurzfristige Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit) und ...

- der Pflegebedürftige mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft ist.

Für die Kurzzeitpflege kann die Pflegekasse der IKK classic pro Kalenderjahr für 56 Tage beziehungsweise acht Wochen bis zu 1.774 Euro übernehmen. Sofern die Verhinderungspflege im Kalenderjahr nicht vollständig in Anspruch genommen wurde, können bis zu 1.612 Euro des offenen Betrages zusätzlich für die Kurzzeitpflege genutzt werden (insgesamt bis zu 3.386 Euro). Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird dann allerdings um den zusätzlichen Betrag verringert.

Die Pflegekasse der IKK classic zahlt Pflegebedürftigen während der Kurzzeitpflege für bis zu 56 Tage die Hälfte des bisher erhaltenen Pflegegeldes weiter.

Bei der stationären Kurzzeitpflege können nur die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege von uns übernommen werden. Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Zusatzleistungen oder Fahrkosten dürfen nicht erstattet werden. Gerne prüfen wir, ob der Entlastungsbetrag hierfür verwendet werden kann. Hierfür kann uns die Originalrechnung über die entsprechenden Kosten eingereicht werden.

Tages- und Nachtpflege

Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung, wenn ...

... die Pflege in der häuslichen Umgebung für den Pflegebedürftigen nicht ausreichend sichergestellt werden kann und der Pflegebedürftige mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft ist.

Besonders zu beachten – die Pflegekasse der IKK classic übernimmt die Leistungen der Tages- und Nachtpflege zusätzlich in vollem Umfang (neben den ambulanten Pflegesachleistungen und / oder dem Pflegegeld und / oder der Kombinationsleistung). Eine Anrechnung oder Kürzung dieser Leistungen wird nicht vorgenommen. Anders als bei den meisten anderen Leistungen gibt es keine zeitliche Begrenzung für die Leistungen der Tages- und Nachtpflege.

Bei der teilstationären Pflege in der Tages- und Nachtpflege können nur die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege von uns übernommen werden. Die Fahrtkosten für Hol- und Bringdienste sind im Rahmen der Pflegevergütung mitberücksichtigt. Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Zusatzleistungen dürfen nicht erstattet werden. Gerne prüfen wir, ob der Entlastungsbetrag hierfür verwendet werden kann. Hierfür kann uns die Originalrechnung über die entsprechenden Kosten eingereicht werden.

 

* Nutzung des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 Euro pro Monat (zweckgebunden). Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden. 

Folgende Höchstbeträge gelten für Tages-/Nachtpflege:
Pflegegrad Tages-/Nachtpflege (Monat)

1

0 Euro*

2

689 Euro

3

1.298 Euro

4

1.612 Euro

5

1.995 Euro

Vollstationäre Pflege

Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt die vollstationäre Pflege, wenn ...

... die häusliche sowie Tages- oder Nachtpflege nicht möglich sind und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.

Zu den Höchstbeiträgen, bis zu denen Sie Leistungen in Anspruch nehmen können, siehe Tabelle unten. 

Bei der vollstationären Pflege können nur die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege, von uns übernommen werden. Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Zusatzleistungen dürfen nicht erstattet werden. Der Anteil der Pflegekasse der IKK classic wird unbürokratisch direkt an die Pflegeeinrichtung gezahlt. Den Eigenanteil des Pflegebedürftigen stellt die Pflegeeinrichtung direkt in Rechnung.


Einheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5

Seit 2017 zahlen alle Bewohner einer vollstationären Pflegeeinrichtung (Pflegegrade 2 bis 5) einen gleichen Eigenanteil innerhalb dieser Pflegeeinrichtung. Dieser steigt nicht mehr, wenn jemand in seiner Pflegeeinrichtung in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Unterschiedlich hohe Beträge in ein und demselben Pflegegrad sind aber noch möglich und zwar im Rahmen von Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Zusatzleistungen. Beispielsweise hat ein Bewohner ein größeres und teureres Zimmer als ein anderer Bewohner.

Erhöhung des monatlichen Leistungszuschlages zum Eigenanteil bei vollstationärer Pflege zum 01.01.2024

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die

- bis einschließlich 12 Monate Leistungen der vollstationären Pflege nach § 43 SGB XI beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
- seit mehr als 12 Monaten Leistungen der vollstationären Pflege nach § 43 SGB XI beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 30 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
- seit mehr als 24 Monaten Leistungen der vollstationären Pflege nach § 43 SGB XI beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 50 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
- seit mehr als 36 Monaten Leistungen der vollstationären Pflege nach § 43 SGB XI beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 75 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

Die vollstationären Einrichtungen stellen der IKK classic neben dem Leistungsbetrag auch den Leistungszuschlag in Rechnung – dem Pflegebedürftigen den verbleibenden Eigenanteil.
Bei einem Beihilfeanspruch zahlt die Pflegekasse der IKK classic den halben Leistungszuschlag, die andere Hälfte muss bei der zuständigen Beihilfestelle beantragt werden.

Pflege für behinderte Menschen

Die Pflegekasse der IKK classic beteiligt sich bei Pflegebedürftigen mit mindestens dem Pflegegrad 2, die in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen leben, mit einem Pauschalbetrag. Der Pauschalbetrag wird für die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege, gezahlt. Dieser beträgt 10 Prozent des vereinbarten Heimentgelts, allerdings höchstens 266 Euro je Kalendermonat. Darüber hinaus sind weiterhin die Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Zusatzleistungen zu zahlen.

Der Anteil der Pflegekasse der IKK classic wird unbürokratisch direkt an die Pflegeeinrichtung gezahlt. Den verbleibenden Anteil stellt die Pflegeeinrichtung dem Heimbewohner direkt in Rechnung.

Häufig leben die Bewohner der vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen an Wochenenden oder Ferienzeiten in der häuslichen Umgebung. Für Pflegebedürftige mit mindestens dem Pflegegrad 2 kann zusätzlich eventuell die ambulante Pflegesachleistung, ein anteiliges Pflegegeld, die Verhinderungspflege oder die Kurzzeitpflege möglich sein. Gerne prüfen wir das für Sie. Sprechen Sie uns an.

Folgende Höchstbeträge gelten für die vollstationäre Pflege:
Pflegegrad Vollstationäre Pflege (Monat)

1

125 Euro

2

770 Euro

3

1.262 Euro

4

1.775 Euro

5

2.005 Euro

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegehilfsmittel

Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn ...

- eine häusliche Pflege durchgeführt wird,

- das Pflegehilfsmittel der Erleichterung der häuslichen Pflege, der Linderung von Beschwerden und der Ermöglichung einer selbständigeren Lebensführung dient,

- kein anderer Leistungsträger (zum Beispiel Krankenversicherung) vorrangig leisten muss und

- der Pflegebedürftige mindestens in den Pflegegrad 1 eingestuft ist.

Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt die Kosten der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 40 Euro. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder auch saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch.

Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt ferner die Kosten der technischen Pflegehilfsmittel. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, Pflegerollstühle, Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung, Hausnotrufsysteme und andere technische Hilfen. Versicherte zahlen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Kosten des Pflegehilfsmittels, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel dazu. Soweit möglich, stellt die IKK-Pflegekasse die Pflegehilfsmittel leihweise zur Verfügung. Der Vorteil: Es fällt keine Zuzahlung an.

Sofern Gutachter des Medizinischen Dienstes Pflegehilfsmittel im Rahmen der Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit empfehlen, gelten sie, soweit der Pflegebedürftige zustimmt, automatisch als beantragt.
 

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wenn dadurch ...

- eine häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird,

- die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird oder

- eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird und

- der Pflegebedürftige mindestens in den Pflegegrad 1 eingestuft ist.

Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt die Kosten einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme bis zu einem Betrag von 4.000 Euro. Beispielsweise fallen hierunter Türverbreiterungen, der Einbau einer ebenerdigen Dusche oder eines Treppenlifters.

Nehmen Sie vor einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme mit uns Kontakt auf. Wir führen bei Bedarf eine Beratung durch und entscheiden innerhalb kurzer Zeit über die Leistungsgewährung.

Der Zuschuss sollte schon vor Beginn der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bei uns beantragt werden. Reichen Sie hierfür einen Kostenvoranschlag ein. Gerne prüfen wir, ob ein Anspruch besteht.

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für die Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist allerdings auf 16.000 Euro begrenzt.

Ambulant betreute Wohngruppen

Es gibt genügend Gründe zusammen mit anderen Pflegebedürftigen zusammen zu wohnen. Ein Grund ist beispielsweise, dass man nicht in die stationäre Pflege, sondern so lange wie möglich in einer häuslichen Umgebung bleiben möchte. Dies kann durch ambulant betreute Wohngruppen verwirklicht werden.

Diese Wohngruppen befinden sich häufig in üblichen und bekannten (Miet-)Wohnungen. Hier schließen sich mehrere Pflegebedürftige zusammen und leben selbständig in einer gemeinsamen Wohnung mit häuslicher pflegerischer Versorgung.

Die Pflegekasse der IKK classic unterstützt ambulant betreute Wohngruppe mit einer Anschubfinanzierung und / oder einem monatlichen Wohngruppenzuschlag.


Anschubfinanzierung

Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt eine Anschubfinanzierung für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung einer bestehenden gemeinsamen Wohnung für ambulant betreute Wohngruppen, wenn ...

- die ambulant betreute Wohngruppe neu gegründet wird,

- diese Wohngruppe mindestens drei Pflegebedürftige mit mindestens dem Pflegegrad 1 umfasst,

- diese Wohngruppe höchstens 12 Bewohner umfasst,

- von mindestens drei Pflegebedürftigen ambulante Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kombinationsleistungen bezogen oder Angebote zur Unterstützung im Alltag oder der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden,

- eine Person von den Mitgliedern der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragt wird und diese allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten oder hauswirtschaftliche Unterstützung leistet und

- diese Wohngruppe nicht weitgehend einer stationären Pflege entspricht.

Jedes pflegebedürftige Gründungsmitglied erhält auf Antrag einmalig einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro von seiner jeweiligen Pflegekasse. Den Zuschuss erhalten die Gründungsmitglieder zusätzlich zu einer eventuellen wohnumfeldverbessernden Maßnahme.

Der Gesamtbetrag ist je Wohngruppe auf 10.000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die jeweilige Pflegekasse der Pflegebedürftigen aufgeteilt. Der Antrag auf Anschubfinanzierung einer ambulant betreuten Wohngruppe kann innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gestellt werden.
 

Monatlicher Wohngruppenzuschlag

Die Pflegekasse der IKK classic übernimmt einen monatlichen Wohngruppenzuschlag für in einer gemeinsamen Wohnung pflegebedürftige Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe, wenn ...

- sie mindestens drei Pflegebedürftige mit mindestens dem Pflegegrad 1 umfasst,

- höchstens zwölf Bewohner dort leben,

- von mindestens drei Pflegebedürftigen ambulante Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kombinationsleistungen bezogen oder Angebote zur Unterstützung im Alltag oder der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden,

- eine Person von den Mitgliedern der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragt wird und diese allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten oder hauswirtschaftliche Unterstützung leistet und

- diese Wohngruppe nicht weitgehend einer stationären Pflege entspricht.

Jeder pflegebedürftige Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe bekommt auf Antrag von seiner jeweiligen Pflegekasse einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von bis zu 214 Euro.

Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege können einen zusätzlichen Entlastungsbetrag erhalten. Die Pflegekasse der IKK classic zahlt Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege (ab Pflegegrad 1) einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Hiermit können Sie folgende Kosten erstatten:

– Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege (z. B. Leistung selbst, aber auch für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten)

– ambulante Pflegeleistungen – ab Pflegegrad 2 nicht aus dem Bereich der Selbstversorgung (z. B. Duschen oder Waschen)

– nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Alzheimergruppen, Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung)

Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt. Es findet keine Verrechnung mit anderen Leistungsansprüchen statt.

Soweit in einem Kalenderjahr nicht alle monatlichen Entlastungsbeträge genutzt werden, können diese Ansprüche auf die Folgemonate und am Ende des Kalenderjahres sogar auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Und so beantragen Sie Pflegeleistungen:

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    Die Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen in jedem Bundesland zur Verfügung. Zusätzlich unterstützen regionale Angebote bei der Betreuung Pflegebedürftiger. Mehr erfahren

  • gut gelaunte Gruppe Seniorinnen an einer Kaffeetafel

    Pflegelotse und Pflegequalitätsbericht

    Die Qualität von Pflegeheimen wird regelmäßig kontrolliert und bewertet. Mit unserem Pflegelotsen finden Sie geeignete Einrichtungen in Ihrer Nähe. Mehr erfahren

  • vier verschieden hohe Stapel Cent-Stücke

    Pflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld

    Die Freistellungsmöglichkeiten vom Beruf und die finanzielle Unterstützung für berufstätige pflegende Angehörige sind gesetzlich geregelt. Mehr erfahren