Keine bundeseinheitlichen Vorgaben nötig
Am 1. Oktober 2022 trat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in modifizierter Form wieder in Kraft, nachdem sie Ende Mai 2022 ausgelaufen war. Zuletzt war eine Geltungsdauer bis 7. April 2023 vorgesehen. Die Bundesregierung wollte mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung das Ansteckungsrisiko in den Herbst- und Wintermonaten verringern.
Aufgrund der zunehmenden Immunität der Bevölkerung sowie der sinkenden Zahl an Corona-Neuerkrankungen seien derzeit keine bundeseinheitlichen Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz notwendig, so das BMAS.