In der Lohnsteuerbescheinigung zu Unrecht berücksichtigte EPP
Klargestellt wird in den beiden neu veröffentlichten Punkten der FAQs:
- Der Ablauf des Verfahrens, wenn der Arbeitgeber erst nach Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung bemerkt, dass er die EPP zu Unrecht an den Arbeitnehmer ausgezahlt hat.
- Die Folgen, wenn der Arbeitgeber die zu Unrecht ausgezahlte EPP vom Arbeitnehmer zurückgefordert und -erhalten hat.
Hat der Arbeitgeber die zu Unrecht von ihm ausgezahlte EPP nach Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitnehmer zurückgefordert, wird der für 2022 bescheinigte Arbeitslohn (einschließlich EPP) um die vom Arbeitnehmer zurückgezahlten 300 Euro gemindert. Dazu muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Finanzamt in seiner Einkommensteuererklärung für 2022 glaubhaft machen, dass er die Pauschale zurückgezahlt hat. Er kann z. B. eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers über die Rückzahlung vorlegen.
Hinweis: Wenn ein Arbeitnehmer im Jahr 2022 aus einer geringfügigen Beschäftigung ausschließlich pauschal besteuerten Arbeitslohn erzielt hat, gehört die ausgezahlte EPP nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Rückforderung der Pauschale durch den Arbeitgeber führt so in diesen Fällen nicht zu einer Minderung des Arbeitslohns.