Hinzuverdienstgrenze soll entfallen
Im Zeitalter des Fachkräftemangels sollen Mitarbeiter im rentenfähigen Alter möglichst lange weiterarbeiten. Bislang müssen sie dabei bis zum Erreichen ihrer individuellen Regelaltersgrenze in Kauf nehmen, dass bei Überschreiten bestimmter Hinzuverdienstgrenzen ihre Rente gekürzt wird. In den Jahren 2021 und 2022 war die allgemeine Hinzuverdienstgrenze bereits deutlich von (14 x 450 Euro/Geringfügigkeitsgrenze =) 6.300 Euro im Jahr auf (14 x 3.290 EUR/Bezugsgröße =) 46.060 Euro erhöht worden, um coronabedingten Personalengpässen entgegenzuwirken. „Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht und ermöglichen nun dauerhaft, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel zu gestalten“, so Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil.
Wie heute schon die Regelaltersrentner sollen auch die Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Begrenzung hinzuverdienen dürfen. Es kommt dann zu keinerlei Anrechnung des Hinzuverdienstes auf die Altersrente mehr.