Hintergrund Insolvenzgeldumlage
Die Insolvenzgeldumlage wird von fast allen Arbeitgebern getragen und finanziert den Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld (§ 358 SGB III). Der gesetzlich vorgeschriebene Umlagesatz liegt bei 0,15 Prozent (§ 360 SGB III). Abweichend davon erfolgte zuletzt aufgrund der positiven Finanzsituation der Umlagekasse eine Senkung des Umlagesatzes auf 0,06 Prozent (2023/2024).