Höhere Insolvenzgeldumlage in 2025: Was Arbeitgeber wissen sollten

Redaktion
IKK classic

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die Insolvenzgeldumlage 0,15 Prozent und liegt damit wieder bei dem gesetzlich festgelegten Umlagesatz. In den Jahren zuvor hatten verschiedene Verordnungen einen niedrigeren Umlagesatz geregelt.

Hintergrund Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird von fast allen Arbeitgebern getragen und finanziert den Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld (§ 358 SGB III). Der gesetzlich vorgeschriebene Umlagesatz liegt bei 0,15 Prozent (§ 360 SGB III). Abweichend davon erfolgte zuletzt aufgrund der positiven Finanzsituation der Umlagekasse eine Senkung des Umlagesatzes auf 0,06 Prozent (2023/2024).

Wer ist umlagepflichtig?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer die Insolvenzgeldumlage zu zahlen – unabhängig von der Größe, Branche und Ertragslage des Betriebes. Es gibt allerdings Ausnahmen: Arbeitgeber, die faktisch nicht insolvent werden können, sind von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage befreit. Dazu gehören z. B. Bund, Länder und Gemeinden sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht zulässig ist.

Hinweis: Für ausländische Saisonarbeitskräfte muss keine Insolvenzgeldumlage gezahlt werden. Sie weisen mit der Bescheinigung A1 nach, dass sie den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ihres jeweiligen Heimatlandes unterliegen.

Berechnung und Abführung der Umlage

Die Insolvenzgeldumlage wird prozentual vom laufenden und einmaligen Arbeitsentgelt erhoben. Bemessungsgrundlage ist das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der im Betrieb Beschäftigten bemessen werden oder bei Rentenversicherungspflicht zu bemessen wären.

Wichtig: Von fiktiven Arbeitsentgelten, z. B. bei Bezug von Kurzarbeiter- oder Qualifizierungsgeld, ist keine Insolvenzgeldumlage zu entrichten.

Die Insolvenzgeldumlage wird an die IKK classic abgeführt, die wiederum die Umlage an die Bundesagentur für Arbeit weiterleitet. Für geringfügig Beschäftigte wird die Insolvenzgeldumlage an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgeführt.

War dieser Artikel hilfreich?

Vielen Dank. Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

Bitte fügen Sie Ihrer Nachricht keine persönlichen Daten hinzu.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

IKK classic

Veröffentlicht am 03.02.2025

Mehr zu diesem Thema