Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
Ab dem 1. Januar 2023 wird das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 250 Euro pro Monat erhöht. Das unterschiedlich hohe Kindergeld gehört damit der Vergangenheit an.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag für die Jahre 2023 und 2024 steigt: Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wird er um 160 Euro auf 8.548 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2023 steigt er um weitere 404 auf 8.952 Euro und zum 1. Januar 2024 um weitere 360 auf 9.312 Euro (Werte einschließlich des Freibetrages für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf). Die Anhebungen gehen zurück auf den 14. Existenzminimumbericht.