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Inflations-ausgleichsgesetz: Steuerentlastung in Sicht?

Der Bundesrat hat am 25. November 2022 dem „Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ zugestimmt.

Das Inflationsausgleichsgesetz ist Teil des sog. Entlastungspaket III der Bundesregierung und soll die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen abmildern sowie Familien gezielt steuerlich unterstützen.

Kalte Progression

Die Anpassungen im Einkommensteuertarif sollen zu einem Ausgleich der Effekte der kalten Progression führen. Davon sollen rund 48 Millionen Bürger profitieren – u.a. Arbeitnehmende, Selbstständige und selbsthaftende Unternehmende. Nicht verschoben wird jedoch der Eckwert der sog. Reichensteuer.

Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag steigt ab dem 1. Januar 2023 um 561 auf 10.908 Euro; im Jahr 2024 wird er um weitere 696 auf 11.604 Euro angehoben. Damit sinkt die lohnsteuerliche Belastung für Arbeitnehmende.

Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Ab dem 1. Januar 2023 wird das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 250 Euro pro Monat erhöht. Das unterschiedlich hohe Kindergeld gehört damit der Vergangenheit an.

Auch der steuerliche Kinderfreibetrag für die Jahre 2023 und 2024 steigt: Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wird er um 160 Euro auf 8.548 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2023 steigt er um weitere 404 auf 8.952 Euro und zum 1. Januar 2024 um weitere 360 auf 9.312 Euro (Werte einschließlich des Freibetrages für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf). Die Anhebungen gehen zurück auf den 14. Existenzminimumbericht.

Freigrenze für Solidaritätszuschlag erhöht

Seit der Teilabschaffung des Solis wird erstmalig der Freibetrag auf 17.543 Euro bzw. 35.086 Euro (bei Zusammenveranlagung) im Jahr 2023 angehoben. In einer zweiten Stufe erfolgt für die Zeit ab dem 1. Januar 2024 eine weitere Erhöhung auf 18.130 Euro bzw. 36.260 Euro.

Weitere Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens sind zu finden unter www.bundesrat.de/.