Jobsharing: Immer beliebter bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Redaktion
IKK classic

Eine Stelle, zwei oder mehr Mitarbeiter: Mit dem Jobsharing können Unternehmen Fachkräfte gewinnen oder halten. Auch für Mitarbeiter, die eine Zeit lang im privaten Bereich andere Prioritäten setzen wollen oder müssen, bringt dieses Arbeitszeitmodell einige Vorteile.

Was ist Jobsharing?

Unter Jobsharing (englisch für Arbeitsplatzteilung) wird ein flexibles Arbeitszeitmodell verstanden, bei dem sich zwei oder mehr Mitarbeiter mindestens eine Vollzeitstelle teilen. Die Beschäftigten, die sich eine Stelle teilen, sollten eigenverantwortlich ihre Zuständigkeitsbereiche und Aufgabenverteilung festlegen. Diese werden in einem Arbeitsplan festgehalten, der für alle Beteiligten eine rechtsverbindliche Wirkung hat. Auch die Arbeitstage und -stunden legen die Mitarbeiter eigenverantwortlich fest.

Beim Jobsharing sind verschiedene Zeitaufteilungen möglich: Neben der klassischen Aufteilung einer Vollzeitstelle in zwei halbe Stellen ist auch eine Teilung in 30/70 oder 40/60 Prozent möglich. Bei Leitungspositionen sind häufig Stellen mit über 100 Prozent üblich. Bei ihnen kann eine optimale Abstimmung und Kommunikation durch eine Aufteilung in 60/60 oder 70/70 Prozent erreicht werden.

Für wen ist Jobsharing geeignet?

Offenheit, Transparenz und Vertrauen gegenüber dem Jobsharing­Partner sind die Voraussetzung dafür, dass das Arbeitszeitmodell erfolgreich ist. Haben die beiden oder mehr Partner zudem eine ähnliche Arbeitsbereitschaft und ergänzen sich ihre Kompetenzen, so ist dies optimal.

Für Führungskräfte mit Teilzeitwunsch ist das Jobsharing besonders gut geeignet. Gründe für den Wunsch nach Arbeitszeitverringerung können beispielsweise eine langfristige Weiterbildung, notwendige Kinderbetreuung oder Pflegetätigkeit sein. Mit dem Jobsharing ist eine durchgängige Ansprechbarkeit gewährleistet und notwendiges Know-how kann im Unternehmen bleiben. Auch für ältere Führungskräfte bietet das Jobsharing Vorteile: Sie können schrittweise ihre Erfahrungen an einen oder mehrere Nachfolger weitergeben, bevor sie in den Ruhestand gehen.

Vor- und Nachteile von Jobsharing

Mitarbeiter, die sich eine Stelle teilen, sind flexibler und können Beruf und Freizeit bzw. Familie besser miteinander vereinbaren. Jobsharing führt zu größerer Arbeitszufriedenheit, Motivation und Kreativität bei den Mitarbeitern. Unternehmen profitieren von höherer Produktivität und doppeltem Know-how.

Allerdings ist bei der Suche nach geeigneten Mitarbeitern ein größerer Aufwand nötig. Auch der Verwaltungsaufwand durch eine mögliche Nachjustierung der Arbeitsverträge kann größer sein. Stimmt die Chemie nicht zwischen den Jobsharenden, kann sich dies negativ auf den Betriebsablauf auswirken. Auch können die Kosten für zwei Teilzeitstellen höher sein als bei einer Vollzeitstelle.

Gesetzliche Grundlagen

In § 13 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) sind die gesetzlichen Grundlagen zur Arbeitsplatzteilung geregelt. In Jobsharing­Arbeitsverträgen sollten die entsprechenden Klauseln zur grundsätzlichen Bereitschaft der Beschäftigten zur Übernahme einer Vertretung festgehalten werden. So kann gewährleistet werden, dass bei Krankheit oder Urlaub wirklich eine Vertretung erfolgt.

§ 13 TzBfG ist nachzulesen unter: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__13.html

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Veröffentlicht am 24.02.2023