Streit um Handyverbot bei Automobilzulieferer
In einem Betrieb eines Automobilzulieferers verbot der Arbeitgeber die private Handynutzung in einem Aushang. Darin wies die Werksleitung die Beschäftigten darauf hin, dass jede Nutzung von Handys bzw. Smartphones zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit verboten ist. Für den Fall der Missachtung des Verbots wurden arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht.
Der Betriebsrat war der Auffassung, dass das Verbot der Handynutzung mitbestimmungspflichtig sei und verlangte die Rücknahme der Maßnahme. Nachdem sich das Unternehmen weigerte, das Verbot zurückzunehmen, stellte der Betriebsrat einen Unterlassungsantrag. Diesen wies der Arbeitgeber zurück.