Koalitionsvertrag: Änderungen in der Sozialversicherung geplant

Redaktion
IKK classic

Der Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD vom 9. April 2025 beinhaltet einige Vorhaben in der Sozialversicherung und Rentenversicherung, die Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben werden. Dazu gehören beispielsweise Neuregelungen in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung.

Kranken- und Pflegeversicherung

Die künftige Regierung will die Finanzsituation in der Kranken- und Pflegeversicherung stabilisieren und eine weitere Belastung für die Beitragszahler vermeiden. Dazu wird eine Kommission unter Beteiligung von Experten und Sozialpartnern eingerichtet, um die gesundheitspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags in der Gesamtwirkung zu bewerten und bis zum Frühjahr 2027 konkrete weitere Maßnahmen vorzuschlagen.

Mit einer umfassenden Pflegereform soll die nachhaltige Finanzierbarkeit der sozialen Pflegeversicherung gesichert werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände soll die Grundlagen dieser Pflegereform erarbeiten, um die Sozialversicherung zu stärken.

Rentenversicherung

Das Rentenniveau soll bis 2031 gesetzlich bei 48 Prozent abgesichert werden. Die daraus resultierenden Mehrausgaben sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll das Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei gewährt bekommen. Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren bleibt weiterhin möglich. Für Hinterbliebenenrentner werden bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten geschaffen.

„Frühstart-Rente“

Ab Anfang 2026 soll die sogenannte Frühstart-Rente eingeführt werden. Für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, sollen monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Vom 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt ist es möglich, den Betrag durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter zu besparen. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze kann das Sparkapital ausgezahlt werden.

Betriebliche Altersversorgung

Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung soll besonders in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern gefördert werden. Dazu soll der BAV-Förderbetrag (§ 100 EStG) verbessert sowie die betriebliche Altersvorsorge digitalisiert, vereinfacht und entbürokratisiert werden.

Künstlersozialversicherung

Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung soll stabilisiert und die Vereinfachung des Abgabeverfahrens, z. B. durch Pauschalisierung, geprüft werden. Die zunehmend digitale Verwertung von künstlerischen Werken soll ebenfalls der Künstlersozialabgabe unterliegen.

Bürokratieabbau und Digitalisierung

Der Koalitionsvertrag sieht einen Bürokratieabbau durch die Reduzierung von Dokumentationspflichten sowie eine KI-unterstützte Dokumentation vor. Bis 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend genutzt werden und der digitale Datenaustausch soll vereinfacht werden. Zudem sollen entsandte Arbeitnehmer künftig die A1-Bescheinigung digital mit sich führen können.

 

Der Koalitionsvertrag ist zu finden unter: https://www.koalitionsvertrag2025.de/