Zahlreiche Arbeitgeber nutzen seit dem 1. Juli 2024 das SV-Meldeportal als systemgeprüfte Ausfüllhilfe. Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) setzt regelmäßig Optimierungen und Neuerungen im Meldeportal um. So können Arbeitgeber seit dem 1. Juli 2025 im Rahmen des DaBPV folgende Anfragen versenden:
- Anfragen zur Elterneigenschaft,
- Anfragen zur Anzahl der Kinder bei Neueinstellungen,
- Bestandsmeldungen in Bestandsfällen.
Dafür stehen vier neue Formulare bereit: An- und Abmeldung eines Abonnements, Bestandspflege und Historienabfrage.
Tipp: Detaillierte Informationen zum neuen Abrufverfahren liefern die Gemeinsamen Grundsätze und die Verfahrensbeschreibung, auf die online zugegriffen werden kann unter:
https://www.gkv-datenaustausch.de/abrufverfahren/elterneigenschaft/elterneigenschaft.jsp
Hinweis: Arbeitgeber haben außerdem neuerdings die Möglichkeit, über den Formularbereich „Arbeits-/Nebeneinkommensbescheinigung“ eine Bescheinigung zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag sowie eine Bescheinigung zum Teilarbeitslosengeld elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln.