Frau tippt mit dem Zeigefinger auf einen Taschenrechner

Neue Programm-ablaufpläne für den Lohnsteuer-abzug 2023

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat geänderte Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung bekanntgegeben. Diese sind ab dem 1. April 2023 anzuwenden.

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 13. Februar 2023 (IV C 5 – S 2361/19/10008 :008) die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 veröffentlicht.

Grund für Änderung der Programmablaufpläne

Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.200 auf 1.230 Euro (§ 9a EStG) und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 4.008 auf 4.260 Euro (§ 24b EStG) zum Jahreswechsel 2022/2023 durch das Jahressteuergesetz 2022.

Korrektur der bisherigen Lohnabrechnungen

Arbeitgeber haben den bisher in 2023 vorgenommenen Lohnsteuerabzug, der auf Grundlage der am 18. November 2022 vom BMF bekanntgegebenen Programmabläufe durchgeführt wurde, zu korrigieren, wenn ihnen dies wirtschaftlich zuzumuten ist. Wie die Neuberechnung erfolgen soll, ist nicht zwingend festgelegt. Sie kann durchgeführt werden

 

  • durch eine Neuberechnung zurückliegender Lohnzahlungszeiträume,
  • durch eine Differenzberechnung für diese Lohnzahlungszeiträume oder
  • durch eine Erstattung im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer für einen demnächst fälligen sonstigen Bezug.

Aktualisiertes Merkblatt zur Steuerklassenwahl

Das BMF hat mit Datum vom 14. Februar 2023 das „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ aktualisiert. Es soll die Steuerklassenwahl erleichtern und weitere Hinweise, beispielsweise zum Faktorverfahren, geben. Das Merkblatt enthält auch für Arbeitgeber interessante Erkenntnisse und berücksichtigt die zur Jahreswende verabschiedeten gesetzlichen Neuregelungen.

Weitere Einzelheiten zu den geänderten Programmablaufplänen sind zu finden unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Lohnsteuer/Programmablaufplan/

Das Merkblatt zur Lohnsteuerklassenwahl 2023 kann heruntergeladen werden unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/2023-02-14-aktualisiertes-merkblatt-steuerklassenwahl-2023