Zug steht im Bahnhof mit geöffneter Tür

Regelungen 2023: Diese Reisekosten können geltend gemacht werden

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die ab 1. Januar 2023 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auswärtstätigkeiten mit Schreiben vom 23. November 2022 veröffentlicht. Für viele Länder gelten neue Beträge.

Welche Reisekosten können geltend gemacht werden?

Reisekosten sind Kosten, die durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmenden entstehen. Was im Einzelnen dazu zählt, ist im Einkommensteuergesetz und in den Lohnsteuerrichtlinien geregelt. Dazu gehören:
 

  • Fahrtkosten
     
  • Verpflegungsmehraufwendungen
     
  • Übernachtungskosten
     
  • Reisenebenkosten

Neuerungen gegenüber dem bisherigen Schreiben

Das BMF-Schreiben beinhaltet einige Änderungen für das Jahr 2023 bei den Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen. Nachdem es im vergangenen Jahr keine Änderungen bei den Verpflegungspauschalen für Auslandsreisen gab, wurden nun die Sätze für 2023 angepasst. Die Änderungen sind durch Fettdruck gekennzeichnet.

Höhere Pauschalen für Nachbarländer

Ein Blick auf die Nachbarstaaten zeigt, dass z.B. für Belgien, Frankreich, Dänemark oder Luxemburg ab 2023 höhere Pauschalen gelten. Bei Anwendung der Pauschbeträge ist zu beachten, dass es auch innerhalb eines Landes unterschiedliche Sätze geben kann, beispielsweise in den USA oder in China.

Ein- und mehrtägige Reisen

Reisen Arbeitnehmende für einen Tag ins Ausland, so ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Bei mehrtägigen Reisen in verschiedene Länder müssen für die Ermittlung der Verpflegungspauschalen nach An- und Abreisetag sowie Zwischentagen (Tage mit 24 Stunden Abwesenheit) differenziert werden.

Das BMF-Schreiben vom 23. November 2022 ist zu finden unter: https://www.bundesfinanzministerium.de