Wichtiges zur Steuerfreiheit
Die Steuerfreiheit gilt nicht nur für die private Nutzung im Betrieb, sondern beispielsweise auch für einen PC in der Wohnung des Arbeitnehmers. Dies gilt auch für die Überlassung zur Nutzung durch den Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten. Die vom Arbeitgeber übernommenen Verbindungsentgelte wie Grundgebühr und sonstige laufende Kosten sind ebenfalls steuerfrei.