Arbeitgeber kann 49-Euro-Ticket steuerfrei erstatten

Redaktion
IKK classic

Das sog. Deutschlandticket gilt seit dem 1. Mai 2023 zum Einführungspreis von 49 Euro im Monat als monatlich kündbares digitales Abonnement. Die Kosten können vom Arbeitgeber steuerfrei übernommen werden.

Keine Nutzungsvoraussetzungen

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Zuschüsse zum 49-Euro-Ticket sind steuerfrei (vgl. § 3 Nr. 15 i. V. m. § 8 Abs. 4 EStG).

Es spielt für die Steuerfreiheit keine Rolle, ob der Arbeitnehmer das Ticket tatsächlich für den täglichen Arbeitsweg nutzt oder stattdessen nur seine Wochenendausflüge damit bestreitet – also es für rein private Zwecke verwendet. Die Steuerfreiheit der Arbeitgeberzuschüsse gilt generell für das Deutschlandticket, weil dieses ausschließlich im Personennahverkehr gilt und nicht im Fernverkehr. Dies gilt auch bei Minijobbern.

Kürzung der Entfernungspauschale

Bevor die Entscheidung zum Kauf des Deutschlandtickets fällt, sollte allerdings bedacht werden, dass die steuerfreien Leistungen des Arbeitgebers dazu führen, dass beim Arbeitnehmer die Entfernungspauschale gekürzt wird. Dadurch soll vermieden werden, dass es zu doppelten Vergünstigungen kommt. Hierzu sollten Arbeitgeber sich vor der Einführung mit ihren Arbeitnehmern austauschen.

Langfristig kann das Ticket sein Ziel – Klimaschutz – aber nur erfüllen, wenn möglichst viele Arbeitnehmer das Angebot nutzen. Es soll einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr bieten und dazu dienen, Energie zu sparen und den einzelnen Bürger finanziell zu entlasten.

Pauschalsteuer

Um die Anrechnung auf die Entfernungspauschale zu verhindern, kann der Arbeitgeber den (eigentlich steuerfreien) geldwerten Vorteil mit 25 Prozent pauschal versteuern. Auch dies sollte bei der Abwägung Berücksichtigung finden.

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Veröffentlicht am 08.05.2023