
Keine Nutzungsvoraussetzungen
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Zuschüsse zum 49-Euro-Ticket sind steuerfrei (vgl. § 3 Nr. 15 i. V. m. § 8 Abs. 4 EStG).
Es spielt für die Steuerfreiheit keine Rolle, ob der Arbeitnehmer das Ticket tatsächlich für den täglichen Arbeitsweg nutzt oder stattdessen nur seine Wochenendausflüge damit bestreitet – also es für rein private Zwecke verwendet. Die Steuerfreiheit der Arbeitgeberzuschüsse gilt generell für das Deutschlandticket, weil dieses ausschließlich im Personennahverkehr gilt und nicht im Fernverkehr.