Weitere steuerliche Hilfen für ukrainische Flüchtlinge

Redaktion
IKK classic

Viele Flüchtlinge aus der Ukraine haben in Deutschland eine Arbeit aufgenommen und werden von der Bevölkerung und vielen Unternehmen unterstützt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem Schreiben vom 17. März 2022 steuerliche Maßnahmen veröffentlicht, die das gesellschaftliche Engagement bei der Hilfe von Geschädigten des Ukraine-Kriegs unterstützen sollen.

Mit Schreiben vom 7. Juni 2022 hat das BMF eine Ergänzung zur direkten Unterstützung betroffener Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen vorgenommen.

Beihilfe in Notfällen

Arbeitgeber können ihre vom Ukraine-Krieg geschädigten Arbeitnehmer gem. § 3 Nr. 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Notfällen mit Beihilfen unterstützen. Diese Hilfen sind grundsätzlich bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Ein Betrag, der 600 Euro übersteigt, gehört ebenfalls nicht zum Arbeitslohn, wenn ein besonderer Notfall vorliegt. Dieser besteht nach Einschätzung des BMF dann, wenn der Arbeitnehmer die Ukraine im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen verlassen hat (Kriegsflüchtling) oder vergleichbar unmittelbar vom Krieg betroffen ist.

Nutzungsüberlassung von Kfz und Wohnungen

Steuerfrei bleiben können Vorteile aus einer erstmalig nach Kriegsausbruch erfolgten ...

  • ... Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kfz an einen Arbeitnehmer, dessen privates Kfz aufgrund des Kriegsgeschehens nicht mehr verfügbar ist;

  • ... Nutzungsüberlassung von Wohnungen oder Unterkünften, wenn die vom Arbeitnehmer bisher bewohnte Wohnung oder Unterkunft durch die Kriegshandlungen in der Ukraine unbewohnbar geworden ist;

  • ... Gewährung von unentgeltlicher Verpflegung an einen Arbeitnehmer, falls er sich nicht selbst versorgen kann;

  • ... Nutzungsüberlassung anderer Sachen, wenn entsprechende Güter des Arbeitnehmers durch das Kriegsgeschehen nicht mehr verfügbar sind oder die Überlassung der Schadensbeseitigung dient;

  • ... unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von gebrauchten Gegenständen, um eine Wohnung oder Unterkunft des aus der Ukraine geflüchteten Arbeitnehmers auszustatten;

Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen und es ist zu dokumentieren, dass der die Leistung empfangende Arbeitnehmer durch die Kriegshandlungen zu Schaden gekommen ist.

Das BMF-Schreiben vom 7. Juni 2022 ist zu finden unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/

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Veröffentlicht am 15.09.2022