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Übergangs-regelung bei Minijobs endet

Die Geringfügigkeitsgrenze ist zum 1. Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro angehoben worden. Damit Beschäftigte, die am 30. September 2022 über ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von 450,01 bis 520,00 Euro im Monat verfügten, nicht ihren Sozialversicherungsschutz verlieren, wurde eine Übergangsregelung geschaffen, die zum 31. Dezember 2023 ausläuft.

Für versicherungspflichtig Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 450,01 bis 520,00 Euro greift unter bestimmten Umständen noch bis zum 31. Dezember 2023 eine Übergangsregelung: Sie sind weiterhin in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. In der Rentenversicherung besteht hingegen Versicherungspflicht aufgrund einer geringfügig entlohnten Beschäftigung – mit den bekannten Befreiungsregelungen.

Regelung läuft am 31. Dezember 2023 aus

Ab dem 1. Januar 2024 sind die Beschäftigten nicht mehr im Rahmen der Übergangsregelung versicherungspflichtig, sondern „normal“ geringfügig entlohnt. Arbeitgeber haben diese Arbeitnehmer bei der Krankenkasse abzumelden und eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale vorzunehmen.

Für die betroffenen Arbeitnehmer bedeutet das, dass ihr Kranken- und Pflegeversicherungsschutz zum 1. Januar 2024 wegfällt. Sie müssen sich selbst darum kümmern (z. B. freiwillige Krankenversicherung, Familienversicherung).


Beispiel

Sachverhalt:

Frau Müller ist gesetzlich krankenversichert und erzielt seit Jahren ein monatliches Entgelt von 480,00 Euro. Seit dem 1. Oktober 2022 greift die Übergangsregelung. Frau Müller wurde zum 1. Oktober mit der Beitragsgruppe 1011 bei der zuständigen Krankenkasse und mit der Beitragsgruppe 0100 bei der Minijob-Zentrale angemeldet.

 

Beurteilung:

Zum 1. Januar 2024 hat für Frau Müller eine Abmeldung bei ihrer Krankenkasse zu erfolgen. Bei der Minijob-Zentrale hat ebenfalls eine Abmeldung mit Meldegrund 32 (Beitragsgruppenwechsel) sowie eine Anmeldung mit Meldegrund 12 und der Beitragsgruppe 6100 zu erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.minijob-zentrale.de/DE/home/home_node.html