Zwei Personen sitzen am Tisch und besprechen Dokumente

Steuerliche Unterstützung für ukrainische Kriegs-flüchtlinge

Die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die sich derzeit in Deutschland aufhalten, erfahren große persönliche und finanzielle Unterstützung von der Bevölkerung und auch von vielen Unternehmen. Was es dabei in lohnsteuerlicher Hinsicht zu beachten gilt, haben wir im Folgenden zusammengestellt.

Anerkennung des gesellschaftlichen Engagements

Das Bundesfinanzministerium hat mit seinem BMF-Schreiben vom 17. März 2022 steuerliche Maßnahmen zur Anerkennung des gesellschaftlichen Engagements bei der Unterstützung der Ukraine bekanntgegeben, die sich u. a. mit der steuerlichen Behandlung von sog. Arbeitslohnspenden befassen.

Steuerbegünstigte Spenden

Viele Arbeitnehmer unterstützen ukrainische Kriegsflüchtlinge, indem sie einen Teil ihres Arbeitslohns oder angesammelten Wertguthabens spenden. Dies kann durch den Verzicht auf Teile des Arbeitslohns oder angesammelten Wertguthabens geschehen. Diese Lohnteile werden bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns nicht berücksichtigt. Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass Arbeitnehmer auf Teile ihres Arbeitslohns zugunsten einer Spende des Arbeitgebers an eine spendenempfangsberechtigte Einrichtung verzichten. Voraussetzung der Nichtbesteuerung ist, dass der Arbeitgeber die Verwendungsauflage erfüllt und dies auch dokumentiert.

Aufzeichnung im Lohnkonto

Den nicht zu berücksichtigenden Arbeitslohn hat der Arbeitgeber im Lohnkonto aufzuzeichnen. Außerdem hat er dort auch zu vermerken, dass der Arbeitnehmer, der die Leistung empfangen hat, durch die Kriegshandlungen in der Ukraine geschädigt wurde. Dazu hat der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Schadenshöhe entsprechend nachzuweisen. In der Lohnsteuerbescheinigung ist der außer Ansatz bleibende Arbeitslohn nicht anzugeben. Folge: Die steuerfrei belassenen Lohnteile werden in der Einkommensteuerveranlagung der Arbeitnehmer nicht als Spende berücksichtigt.

Sozialversicherung: keine Beitragsfreiheit!

Arbeitgeber sollten beachten, dass solche Arbeitslohnspenden nicht beitragsfrei in der Sozialversicherung sind. Beitragsfreiheit besteht nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung nur bei Naturkatastrophen im Inland.

 

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der