Zahlen auf einem Haufen

Neue Unternehmens-nummern in der Unfall-versicherung ab 2023

Die gesetzliche Unfallversicherung vergibt an alle Unternehmen in Deutschland, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, zum 1. Januar 2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Sie ersetzen die bisher uneinheitlichen Mitgliedsnummern.

Wieso erfolgt die Umstellung auf Unternehmensnummern?

Die Kommunikation zwischen den Unternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung soll durch das Umstellen auf bundesweit einheitliche Unternehmensnummern beschleunigt und vereinfacht werden. So bleiben die neuen Nummern künftig auch bei einem Trägerwechsel erhalten.

Die bisherigen uneinheitlichen Mitgliedsnummern der verschiedenen Unfallversicherungsträger werden durch ein einheitliches Nummernsystem zur Kennzeichnung der Mitglieder abgelöst. Da die bisherigen Mitgliedsnummern im UV-Meldeverfahren zur Identifikation und Authentifizierung eines Unternehmens benötigt wurden, muss auch im UV-Meldeverfahren eine Umstellung auf die neuen Unternehmensnummern erfolgen.

Wie setzen sich die neuen Unternehmensnummern zusammen?

Die neuen Unternehmensnummern bestehen aus 15 Ziffern. Die ersten zwölf setzen sich aus einer zufälligen Ziffernfolge zusammen und werden für den Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft) vergeben (Unternehmernummer, UNR). Die letzten drei Ziffern kennzeichnen das jeweilige zugehörige Unternehmen. Wer mehrere Unternehmen betreibt, erhält auch mehrere Unternehmensnummern (UNR.S) in nummerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 usw.).

Wann erfolgt die Umstellung?

Die Unternehmen werden ab Oktober 2022 schriftlich von ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger über den Nummernwechsel informiert. Vor dem 1. Januar 2023 erfolgt dann automatisch die Umstellung. Neuen Unternehmen wird bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit automatisch die neue Nummer ausgestellt.

Für den Stammdatenabruf und den elektronischen Lohnnachweis sollen die Unternehmensnummern grundsätzlich ab dem Meldejahr 2023 verwendet werden. In der UV-Jahresmeldung sollen sie die Mitgliedsnummern für Meldezeiträume ab dem 1. Januar 2023 ersetzen, also in aller Regel erst zum Jahresanfang 2024.

Was ist noch zu beachten?

Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, müssen die neuen Unternehmensnummern insbesondere in ihren Entgeltabrechnungsunterlagen dokumentieren, also beispielsweise das Steuer- oder Abrechnungsbüro darüber informieren. Sollten Unternehmen mehrere Schreiben verschiedener Unfallversicherungsträger erhalten, in denen unterschiedliche Unternehmernummern (die ersten 12 Stellen) genannt sind, sollten sie Kontakt zu einem der Unfallversicherungsträger aufnehmen.

Fragen und Antworten zur Unternehmensnummer finden Sie auf der Internetseite der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) unter: https://www.dguv.de/de/versicherung/unternehmensnummer/faq/index.jsp