Der Sachverhalt
Im konkreten Fall verlangte eine Angestellte von ihrem früheren Arbeitgebenden die Abgeltung von nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen aus dem Jahr 2017 und vorherigen Jahren vor ihrer Kündigung. Sie begründete ihren Anspruch damit, dass der Arbeitgebende sie nicht aufgefordert habe, den Urlaub zu nehmen. Außerdem habe er sie nicht darauf hingewiesen, dass nicht beantragter Urlaub verfallen könnte.