Mit der Änderung des Nachweisgesetzes zum 1. August 2022 sind auch die verpflichtenden Angaben in Ausbildungsverträgen (§11 BBiG) erweitert worden. Nun müssen Arbeitgeber u.a. die Zusammensetzung der Vergütung bei mehreren Vergütungsbestandteilen sowie Informationen, ob eine Vergütung oder ein Ausgleich von Überstunden erfolgt, in den Ausbildungsvertrag aufnehmen.
Berufs-ausbildung: Vertrags-niederschrift ausgeweitet
Arbeitgeber müssen seit 1. August 2022 ihren Beschäftigten mehr Informationen über ihre Arbeitsbedingungen schriftlich aushändigen als bisher. So sieht es eine Reform des Nachweisgesetzes (NachwG) vor. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) wurde ebenfalls geändert, sodass nun auch in Ausbildungsverhältnissen weitergehende Angaben vom Ausbildungsbetrieb erforderlich sind.