
Qualifikation und Berufserfahrung
Weiterhin können Fachkräfte mit in Deutschland erworbenen oder anerkannten Abschlüssen über die „Blaue Karte EU“ für Hochschulabsolventen aus Drittstaaten nach Deutschland kommen und hier arbeiten.
Zukünftig soll ein zusätzlicher Weg über Qualifikation und Berufserfahrung dazukommen. Danach soll, wer in seinem Herkunftsland über einen staatlich anerkannten Berufsabschluss verfügt und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hat, für eine Beschäftigung nach Deutschland einwandern können. Der ausländische Berufsabschluss muss künftig nicht mehr offiziell in Deutschland anerkannt sein.
Diese Regelung soll bürokratische Hürden senken. Wer seinen im Heimatland erworbenen Abschluss in Deutschland dennoch anerkennen lassen will, kann dies allerdings weiterhin tun. Für die Zeit des Anerkennungsverfahrens müssen sich Fachkraft und Arbeitgeber im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten. Ein entscheidender Vorteil bei der Neuerung ist, dass parallel zum Anerkennungsverfahren schon gearbeitet werden kann.