Lächelnder Mann mit Brille

Berufserfahrung ohne Ausbildung anerkennen lassen

Ab dem 1. Januar 2025 können Personen ohne Ausbildungsabschluss ihre Berufserfahrung und im Beruf erworbene Kompetenzen anerkennen lassen. Dies geht aus dem „Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz“ hervor, das am 1. August 2024 zum überwiegenden Teil in Kraft getreten ist. Außerdem sollen die Digitalisierung und der Bürokratieabbau in der Berufsbildung vorangebracht werden.

Honorierung beruflicher Lebensläufe

Das Berufsvalidierungsgesetz ist Teil der „Exzellenzinitiative Berufliche Bildung“ und umfasst Maßnahmen, die dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken sollen. Mit dem Gesetz sollen berufliche Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen – auch ohne vorherige Ausbildung – formal festgestellt und bescheinigt werden können. Auch Menschen mit Behinderungen können ihre beruflichen Kompetenzen zertifizieren lassen. Durch die Validierung und Anerkennung sollen berufliche Lebensläufe honoriert und Fähigkeiten, die über die Berufsjahre erworben wurden, sichtbarer gemacht werden. Den betroffenen Personengruppen soll ermöglicht werden, im bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu finden.

Was sind die Voraussetzungen?

Voraussetzung für die Berufsvalidierung ist, dass die betroffene Person mindestens 25 Jahre alt ist. Das Mindestalter soll verhindern, dass sich junge Menschen gegen eine reguläre, duale Ausbildung entscheiden. Diese soll auch weiterhin der bevorzugte Ausbildungsweg sein. Außerdem muss die Berufserfahrung über einen Zeitraum gesammelt worden sein: Für die Anerkennung müssen die Berufsjahre dem Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf entsprechen.

Ausbildung wird digitaler

Das neue Berufsvalidierungsgesetz enthält auch Regelungen, mit denen die Digitalisierung der beruflichen Bildung vorangetrieben werden soll. Dazu gehört beispielsweise, dass der Ausbildungsvertrag auch in digitaler Form an den Azubi gesendet werden kann. Auch ein digitales Ausbildungszeugnis kann übermittelt werden, wenn der Auszubildende diesem zustimmt. Ausbildungsinhalte können zudem in einem angemessenen Umfang auch im Rahmen einer digitalen Ausbildung, beispielsweise im Homeoffice, vermittelt werden. Voraussetzung: Der Ausbilder muss für den Auszubildenden zu den betriebsüblichen Zeiten jederzeit erreichbar sein, den Lernprozess steuern und begleiten sowie die Lernfortschritte kontrollieren.

Das Berufsvalidierungsgesetz ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.