Midijob-Grenze bereits im Oktober gestiegen
Bereits zum 1. Oktober 2022 war die obere Grenze des Übergangsbereichs von 1.300 auf 1.600 Euro im Monat angehoben worden. Mit dem sog. Entlastungspaket III der Bundesregierung erfolgt eine weitere Anhebung zum 1. Januar 2023 auf 2.000 Euro im Monat. Ziel der Bundesregierung ist es, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt im Übergangsbereich noch weiter bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten.