Geringere Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitnehmende mit einem Midijob von 520,01 bis 2.000 Euro (ab 1. Januar 2023) zahlen verhältnismäßig geringere Gesamtsozialversicherungsbeiträge als normalerweise. Für sie gelten besondere Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage und für die Beitragstragung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Seit der Umstellung zum 1. Oktober 2022 ist der Arbeitnehmerbeitragsanteil an der unteren Entgeltgrenze des Übergangsbereichs annähernd null. Er steigt bis zur oberen Grenze kontinuierlich auf den regulären Beitragsanteil an, also grundsätzlich auf die Hälfte des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes in Höhe von 40,45 Prozent ab dem 1. Januar 2023 (ohne Beitragszuschlag Kinderloser in der Pflegeversicherung).
Den Midijob-Rechner der IKK classic (in Kürze auch aktualisiert für 2023) finden Sie hier.
Das Rundschreiben zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich vom 16. August 2022 finden Sie in unserem Infoportal.