Drei Arbeiter in Paketlager

Midijob-Grenze steigt 2023 auf 2.000 Euro

Die Obergrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich (sog. Midijobs) wird zum 1. Januar 2023 auf 2.000 Euro erhöht. Das entsprechende „Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ wurde am 11. November 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Midijob-Grenze bereits im Oktober gestiegen

Bereits zum 1. Oktober 2022 war die obere Grenze des Übergangsbereichs von 1.300 auf 1.600 Euro im Monat angehoben worden. Mit dem sog. Entlastungspaket III der Bundesregierung erfolgt eine weitere Anhebung zum 1. Januar 2023 auf 2.000 Euro im Monat. Ziel der Bundesregierung ist es, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt im Übergangsbereich noch weiter bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten.

Geringere Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmende mit einem Midijob von 520,01 bis 2.000 Euro (ab 1. Januar 2023) zahlen verhältnismäßig geringere Gesamtsozialversicherungsbeiträge als normalerweise. Für sie gelten besondere Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage und für die Beitragstragung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Seit der Umstellung zum 1. Oktober 2022 ist der Arbeitnehmerbeitragsanteil an der unteren Entgeltgrenze des Übergangsbereichs annähernd null. Er steigt bis zur oberen Grenze kontinuierlich auf den regulären Beitragsanteil an, also grundsätzlich auf die Hälfte des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes in Höhe von 40,45 Prozent ab dem 1. Januar 2023 (ohne Beitragszuschlag Kinderloser in der Pflegeversicherung).

Den Midijob-Rechner der IKK classic (in Kürze auch aktualisiert für 2023) finden Sie hier

Das Rundschreiben zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich vom 16. August 2022 finden Sie in unserem Infoportal.