Betriebsstätten im Inland und Ausland
Hat der Arbeitgeber in Deutschland eine Betriebsstätte, ist er als sog. inländischer Arbeitgeber zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Wohnt der Arbeitnehmer im Ausland, so hat Deutschland für seinen Arbeitslohn das Besteuerungsrecht, wenn der Arbeitslohn von einer in Deutschland belegenen Betriebsstätte getragen wird.