Rückwirkende Anhebung Grund- und Kinderfreibetrag
Mit dem Gesetz erfolgt noch für 2024 die nachträgliche Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180 auf 11.784 Euro. Außerdem wird für 2024 der steuerliche Kinderfreibetrag von 6.384 auf 6.612 Euro bzw. für jedes Elternteil von 3.192 auf 3.306 Euro erhöht.