
Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2023
Der Gesetzgeber hat in der Zivilprozessordnung (ZPO) sog. Pfändungsfreigrenzen festgelegt, in deren Höhe das Arbeitseinkommen von Arbeitnehmern unpfändbar ist. Nach der „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023“ des Bundesjustizministeriums, die am 20. März 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, steigt der monatlich unpfändbare Grundbetrag von derzeit 1.330,16 Euro auf 1.402,28 Euro. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 527,76 Euro (bisher: 500,62 Euro) für die erste und um jeweils weitere 294,02 Euro (bisher: 278,90 Euro) für die zweite bis fünfte Person.