SV-Meldeportal: Neuregistrierung jetzt kostenpflichtig

Redaktion
IKK classic

Das SV-Meldeportal ist für jedes Unternehmen kostenpflichtig, das sich seit dem 1. Oktober 2024 erstmals registriert. Diejenigen, die sich bis zum 30. September registriert haben, nutzen das SV-Meldeportal in der Multi-Mandanten-Variante noch bis zum 31. Dezember 2024 kostenfrei.

Das Vorgängerangebot des SV-Meldeportals, sv.net, wurde mittlerweile endgültig abgeschaltet. Seit dem 1. Juli 2024 nutzen Arbeitgeber und Selbstständige nur noch das SV-Meldeportal als systemgeprüfte Ausfüllhilfe. Wollen sich Nutzer registrieren oder wünschen ab dem 1. Januar 2025 eine Verlängerung, wird eine Nutzungsgebühr für das SV-Meldeportal fällig.

Nutzungsgebühr für zwei Varianten

Die Kosten richten sich nach der gewünschten Nutzungsvariante. Es werden zwei Anwendergruppen unterschieden:

  • Anwendergruppe 1 – Single-Mandant:

    Abgabe von Meldungen nur für eine Betriebsnummer: 36,00 Euro (1,00 Euro pro Monat) Netto zzgl. gültiger MwSt.

  • Anwendergruppe 2 – Multi-Mandanten:

    Abgabe von Meldungen für mehrere Betriebsnummern: 99,00 Euro (2,75 Euro pro Monat) Netto zzgl. gültiger MwSt.

Beide Varianten haben eine Laufzeit von drei Jahren. Es bestehen zwei Zahlungsmöglichkeiten: auf Rechnung oder per PayPal.

Ein Wechsel von der Anwendergruppe 1 zur Anwendergruppe 2 ist jederzeit möglich. Dagegen kann ein Wechsel von der Anwendergruppe 2 zur Anwendergruppe 1 erst nach Ende der Laufzeit erfolgen. Dann verlieren diese Nutzer allerdings den Zugriff auf den Online-Datenspeicher aller weiteren Betriebsnummern („Mandate“).

Hinweis:

Nutzer, die das SV-Meldeportal ausschließlich als Selbstständige im Rahmen des A1-Antragsverfahrens nutzen, oder Nutzer, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung von Zahlstellennummern oder von gesonderten Absendernummern nutzen, sind von der Nutzungsgebühr befreit.

Erinnerung: Lizenz verlängern

Anwender, die das SV-Meldeportal bisher kostenfrei nutzen, sollen Mitte November eine Erinnerung erhalten, dass sie zum 1. Januar 2025 die Verlängerung der dann kostenpflichtigen Nutzung beantragen sollten. Firmenadministratoren werden ab diesem Zeitpunkt nach dem Einloggen direkt auf die Zahlungsübersichtsseite geleitet. Damit ein lückenloser Zugriff auf das SV-Meldeportal gewährleistet ist, sollte die Verlängerung rechtzeitig erfolgen.

Erklärvideo zur Nutzungsgebühr

Die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) hat das neue Erklärvideo „Nutzungsgebühr und Bestellung“ online gestellt. Es bietet detaillierte Informationen rund um die Nutzungsgebühr und den Bestellvorgang und ist hier veröffentlicht.

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IKK classic

Veröffentlicht am 05.11.2024