Frau liegt krank auf dem Sofa und telefoniert

Telefonische Krankschreibung bis März 2023 möglich

Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfektionen ist weiterhin bis zum 31. März 2023 möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Sonderregelung aufgrund der Erkältungs- und Grippesaison und der weiterhin auftretenden Coronainfektionen verlängert. Die Regelung wurde zu Beginn der Coronapandemie eingeführt und immer wieder verlängert.

Eingehende telefonische Befragung

Durch die Sonderregelung können sich Arbeitnehmende, die an leichten Atemwegserkrankungen wie Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen leiden, telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Voraussetzung hierfür ist eine eingehende telefonische Befragung durch eine niedergelassene Ärztin oder einen niedergelassenen Arzt. Wenn die Krankheitssymptome nach sieben Tage noch nicht abgeklungen sind, ist eine Verlängerung der Krankschreibung um weitere sieben Kalendertage nach einer ebenfalls telefonischen Anamnese möglich. Da Videosprechstunden noch nicht flächendeckend in allen Arztpraxen angeboten werden, wird weiterhin eine telefonische Krankschreibung ermöglicht.

Volle Wartezimmer vermeiden

Die Arztpraxen haben mit der telefonischen Krankschreibung weiterhin die Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen. Durch die telefonische Krankschreibung sollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermieden werden. Vor allem die besonders gefährdeten Risikogruppen wie Ältere oder chronisch Kranke, die regelmäßig ärztlicher Behandlung bedürfen, sollen vor vermeidbaren und für sie besonders bedrohlichen Infektionen geschützt werden.

Krankschreibung per Videosprechstunde möglich

Beschäftigte können sich auch per Videosprechstunde krankschreiben lassen. Der G-BA hat zunächst nur Erstkrankschreibungen ermöglicht. Patienten, die in der virtuellen Praxis persönlich bekannt sind, können sich bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen, unbekannte Patienten bis zu drei Tage. Voraussetzung: Die Diagnose muss für die Telemedizin geeignet sein, es muss also keine körperliche Untersuchung notwendig sein. Zu diesen Erkrankungen gehören beispielsweise Erkältungen, Magen-Darm-Probleme und Depressionen.