
Eingehende telefonische Befragung
Durch die Sonderregelung können sich Arbeitnehmende, die an leichten Atemwegserkrankungen wie Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen leiden, telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Voraussetzung hierfür ist eine eingehende telefonische Befragung durch eine niedergelassene Ärztin oder einen niedergelassenen Arzt. Wenn die Krankheitssymptome nach sieben Tage noch nicht abgeklungen sind, ist eine Verlängerung der Krankschreibung um weitere sieben Kalendertage nach einer ebenfalls telefonischen Anamnese möglich. Da Videosprechstunden noch nicht flächendeckend in allen Arztpraxen angeboten werden, wird weiterhin eine telefonische Krankschreibung ermöglicht.