Symbolbild von Lunge aus zwei blauen Ovalen und Blütenstängel

Fakten
zur
Organspende

Neun von zehn Bundesbürgern würden im Notfall ein Spenderorgan annehmen. Und umgekehrt? Laut Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) lag die Spendenbereitschaft im Jahr 2022 über 80 Prozent. Doch nur knapp ein Drittel der Deutschen tragen einen Spenderausweis bei sich. Mit der Einführung des digitalen Organspenderegisters soll sich die Dokumentation verbessern.

Für oder wider Organspende – das ist eine sehr persönliche Entscheidung, die jeder Mensch selbst treffen muss. Umfassende Informationen erleichtern dies.

Seit der ersten erfolgreichen Nierentransplantation vor über 60 Jahren hat der medizinische Fortschritt immer komplexere Organübertragungen ermöglicht. Neben Nieren können inzwischen auch Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut transplantiert werden. Außerdem ist es möglich, Gewebe zu verpflanzen: die Hornhaut der Augen, Herzklappen sowie Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen.

Manche Körperzellen eignen sich sogar zur Arzneimittelherstellung: So überbrücken beispielsweise Medikamente aus Leberzellen die Krise bei einem akuten Organversagen, bis sich das Organ erholt hat oder eine Spenderleber zur Verfügung steht.

Das neue digitale Organspende-Register

Die eigene Entscheidung zur Organspende schriftlich festzulegen, war bislang nur durch den Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung möglich. Mit der Einführung des digitalen Organspende-Registers am 18. März 2024 soll sich das nun ändern.

Hier können alle Bürgerinnen und Bürger zukünftig ihre Erklärungen zur Organspendebereitschaft online speichern. Die Eintragung ist freiwillig, es soll jedoch mindestens alle zehn Jahre ein direkter Hinweis an alle in Deutschland lebenden Personen erfolgen.

Für das Register ist eine stufenweise Inbetriebnahme geplant. So sind in der ersten Phase zwischen März und Juli noch nicht alle Entnahmekrankenhäuser an das Register angebunden. In dieser Übergangsphase bildet der Organspendeausweis weiterhin eine wichtige Alternative der Entscheidungsdokumentation. Ab 1. Juli 2024 sollen in Phase zwei alle Entnahmekrankenhäuser das digitale Register für die Klärung der Spendebereitschaft nutzen können.

Mit Beginn der dritten Phase werden die Authentifizierungsmöglichkeiten erweitert. Versicherten soll es fortan möglich sein, sich auch über ihre GesundheitsID – mittels der elektronischen Patientenakte (ePA) – auszuweisen und so ihre Erklärung zur Spendebereitschaft abzugeben. Eine Autorisierung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist bis spätestens September 2024 geplant.

Ab Januar 2025 soll schließlich in Phase vier die Anbindung der Gewebeeinrichtungen erfolgen, um auch hier die Möglichkeiten zu erleichtern, potenzielle Gewebespender ausfindig zu machen.

Schon gewusst?

  • Ein Organspender ermöglicht im Durchschnitt drei Kranken ein neues Leben.

  • Jugendliche können ab 16 Jahren einen Organspendeausweis ausfüllen.

  • Die Entnahme von Spenderorganen findet unter sehr ähnlichen Bedingungen und mit der selben Präzision statt wie eine Operation am lebenden Menschen. Das bedeutet beispielsweise auch, dass die spendende Person in eine leicht abgewandelte Form von Narkose gesetzt wird, die dazu dient, Kreislauf und Organe trotz Hirntod zu erhalten.

  • Was tun bei Auslandsreisen? Die BZgA bietet Organspendeausweise in 28 Sprachen an. So ist Ihre Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland nachvollziehbar.

  • Auch bei einer bestehenden Patientenverfügung ist eine Organspende möglich.

Die Erfolgsquoten bei Organtransplantationen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: Knapp 90 Prozent der verpflanzten Nieren sind nach einem Jahr noch funktionstüchtig, rund 75 Prozent sind es noch nach fünf Jahren. Noch besser ist die Bilanz bei der Augenhornhaut. Hier haben nach einem Jahr noch 95 Prozent ihre volle Funktionsfähigkeit, nach fünf Jahren immerhin noch 80 Prozent.

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Wie Organspenden geregelt sind

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Eine Organentnahme ist nur möglich, wenn der verstorbene Patient zu Lebzeiten eine schriftliche Zustimmung – zum Beispiel im Organspendeausweis – hinterlassen hat. Liegt keine schriftliche Erklärung vor, werden dessen engste Angehörige um eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen gebeten. Der Spender bzw. dessen Angehörige und Empfänger bleiben füreinander anonym.

Die Angehörigen erhalten von der Deutschen Stiftung Organtransplantation etwa sechs Wochen nach der Organspende per Brief mitgeteilt, welche Organe der verstorbenen Person transplantiert wurden und wie es den Empfängern geht. Diese haben die Möglichkeit, über die DSO anonym einen Dankesbrief an die Angehörigen zu schreiben. Darüber hinaus können Spenderangehörige und Organempfänger an allgemeinen Begegnungstreffen der DSO teilnehmen.

Ob Herz-, Lungen-, Knochen- oder Hauttransplantation: Für jede Organ- oder Gewebespende, die nach dem Tod erfolgt, muss der Hirntod eingetreten sein. Weitere Voraussetzung ist, dass der Betroffene oder dessen Angehörige einer Organspende zugestimmt haben. Der Hirntod lässt sich medizinisch zweifelsfrei feststellen und muss laut Transplantationsgesetz von zwei Ärzten unabhängig voneinander untersucht und festgehalten werden. Um einen Interessenkonflikt auszuschließen, dürfen diese Mediziner selbst nicht an der Transplantation beteiligt sein.

Für eine Organspende kommen nur Verstorbene infrage, bei denen der Hirntod vor dem Herztod eingetreten ist. Nur dann können die Organe mittels intensivmedizinischer Geräte bis zur Verpflanzung am Leben gehalten werden. Dieser Fall tritt so selten ein, dass von jährlich 400.000 Verstorbenen in deutschen Krankenhäusern nur etwa ein Prozent als Organspender überhaupt in Betracht kommt.

Gibt es eine Altersgrenze für die Organspende?

Nein! In Deutschland gibt es keine feste Altersgrenze für die Organspende. Ob ein Organ entnommen werden kann, bestimmt nicht das Alter der spendenden Person. Entscheidend ist der gesundheitliche Zustand, also das biologische Alter der Spenderorgane. Durch gesunden Lebensstil oder gute genetische Voraussetzungen kann auch ein älteres Organ sehr gut erhalten sein und einem Empfänger noch einige Jahre dienen.

Wie lange nach dem Tod kann eine Organspende durchgeführt werden?

Ist der Hirntod einer spendenden Person zweifelsfrei festgestellt worden sowie alle Voraussetzungen für eine postmortale Organspende geklärt, gilt es, die Organe zu erhalten bis diese im Körper des Empfängers angekommen sind. Durch künstliche Beatmung und moderne intensivmedizinische Methoden kann der Kreislauf eines verstorbenen Patienten und damit die Sauerstoffversorgung der Organe noch für mehrere Stunden aufrecht erhalten werden. Eine postmortale Gewebespende kann je nach Art des Gewebes noch bis zu 72 Stunden nach Herz-Kreislauf-Stillstand erfolgen.

Ein Spenderorgan ist nach der Entnahme bis zum Zeitpunkt der Transplantation von der Sauerstoffversorgung getrennt (sog. Ischämiezeit) und muss so schnell wie möglich zum Empfänger gelangen. Je nach Organ kann die Toleranz für die Dauer der Ischämiezeit variieren. Beispielsweise darf sie für ein Herz maximal vier Stunden betragen, eine Niere hingegen kann bis zu 24 Stunden konserviert werden.

Für eine erfolgreiche postmortale Organspende ist also eine enge Zusammenarbeit verschiedenster Verantwortlicher von Bedeutung. Die Logistik übernimmt in Europa übrigens weitestgehend die Non-Profit Organisation Eurotransplant.

Stichwort Lebendspenden

Es gibt auch Organe, die von Lebenden gespendet werden können, zum Beispiel die doppelseitig angelegten Nieren. Ein gesunder Mensch mit guter Nierenfunktion kann deshalb ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen zum Organspender werden. Auch ein Stück der Leber kann entnommen werden, ohne dass für den Spender gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten.

Das Transplantationsgesetz gestattet Lebendspenden nur unter Verwandten ersten und zweiten Grades oder unter Eheleuten beziehungsweise Personen, die mit der Empfängerin oder dem Empfänger in besonderer Weise persönlich verbunden sind. Für eine Lebendspende kommen in Deutschland ausschließlich Nieren und Teile der Leber infrage.

Zudem wird mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes die Absicherung von Lebendspendern entscheidend verbessert und klar, unmissverständlich und umfassend geregelt. Künftig hat jeder Lebendspender einen Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers, insbesondere auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrkosten und Krankengeld.

Mehr zur Entgeltfortzahlung bei Organspende

Klarheit dank Spenderausweis

Der Organspendeausweis wird auch weiterhin eine Möglichkeit für eine eindeutige Erklärung zur Organspendebereitschaft bleiben. Wer sich also nicht online registrieren lassen möchte, kann weiterhin auf die Papierform zurückgreifen.

Das Ausfüllen des Organspende-Ausweises dauert höchstens eine Minute. Genauso schnell sorgt das Dokument im Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung für Klarheit. Zum Download steht dieses Dokument bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereit.

Entscheidungshilfe

  • Keine Datenspeicherung beim Organspendeausweis: Ihr Ausweis enthält keinen Chip zur Datenspeicherung. Falls sich Ihre Meinung ändert: Einfach den Ausweis zerreißen, einen neuen ausfüllen und in die Brieftasche stecken.

  • Ohne Einfluss auf Ihre Behandlung: Medizinische Ethik und Gesetze regeln die Behandlung kranker Menschen in Deutschland. Ob mit oder ohne Spenderausweis: Ihre Versorgung im Notfall bleibt davon unberührt.

  • Rechtssicher: Der Organspendeausweis ist für Ärzte und Angehörige bindend. Damit nehmen Sie Ihrer Familie im Notfall eine schwere Entscheidung ab. Sprechen Sie rechtzeitig darüber.

  • Sensibler Umgang mit Ihren Daten: Auch im digitalen Organspende-Register gilt höchste Datensicherheit. Mit der eID-Funktion des Personalausweises können Sie sich sicher online ausweisen. Der Abruf der Daten des Registers erfolgt im Anschluss nur durch wenige, berechtige Personen, die zuvor von den Entnahmekrankenhäusern festgelegt wurden.

Fragen Sie nach

Schlagzeilen über einzelne Unregelmäßigkeiten verunsichern – erst recht bei einem so sensiblen Thema wie der Organspende. Die Leidtragenden sind die Patienten auf den Wartelisten. Hier finden Sie seriöse Antworten auf Ihre Fragen.

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