Symbolbild von Lunge aus zwei blauen Ovalen und Blütenstängel

Tag der Organspende: Gut informiert entscheiden

Neun von zehn Bundesbürgern würden im Notfall ein Spenderorgan annehmen. Und umgekehrt? Laut Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) lag die Spendenbereitschaft im letzten Jahr über 80 Prozent. Doch nur knapp ein Drittel der Deutschen tragen einen Spenderausweis bei sich. Der Tag der Organspende, der jedes Jahr am ersten Samstag im Juni stattfindet, will sensibilisieren.

Für oder wider Organspende – das ist eine sehr persönliche Entscheidung, die jeder Mensch selbst treffen muss. Umfassende Informationen erleichtern dies.

Seit der ersten erfolgreichen Nierentransplantation vor über 50 Jahren hat der medizinische Fortschritt immer komplexere Organübertragungen ermöglicht. Neben Nieren können inzwischen auch Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut transplantiert werden. Außerdem ist es möglich, Gewebe zu verpflanzen: die Hornhaut der Augen, Herzklappen sowie Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen.

Manche Körperzellen eignen sich sogar zur Arzneimittelherstellung: So überbrücken beispielsweise Medikamente aus Leberzellen die Krise bei einem akuten Organversagen, bis sich das Organ erholt hat oder eine Spenderleber zur Verfügung steht.

Schon gewusst?

  • Ein Organspender ermöglicht im Durchschnitt drei Kranken ein neues Leben.

  • Jugendliche können ab 16 Jahren einen Organspendeausweis ausfüllen.

  • Für eine Organspende kommen nicht nur junge Menschen infrage. Entscheidend ist der gesundheitliche Zustand, also das biologische Alter der Spenderorgane – nicht das Geburtsjahr des Spenders.

  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet ein übersetztes Beiblatt zum Organspendeausweis in neun Sprachen an. So ist Ihre Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland nachvollziehbar.

  • Auch bei einer bestehenden Patientenverfügung ist eine Organspende möglich.

Die Erfolgsquoten bei Organtransplantationen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: Knapp 90 Prozent der verpflanzten Nieren sind nach einem Jahr noch funktionstüchtig, rund 75 Prozent sind es noch nach fünf Jahren. Noch besser ist die Bilanz bei der Augenhornhaut. Hier haben nach einem Jahr noch 95 Prozent ihre volle Funktionsfähigkeit, nach fünf Jahren immerhin noch 80 Prozent.

Wie Organspenden geregelt sind

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Eine Organentnahme ist nur möglich, wenn der verstorbene Patient zu Lebzeiten eine schriftliche Zustimmung – zum Beispiel im Organspendeausweis – hinterlassen hat. Liegt keine schriftliche Erklärung vor, werden dessen engste Angehörige um eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen gebeten. Der Spender bzw. dessen Angehörige und Empfänger bleiben füreinander anonym.

Die Angehörigen erhalten von der Deutschen Stiftung Organtransplantation etwa sechs Wochen nach der Organspende per Brief mitgeteilt, welche Organe der verstorbenen Person transplantiert wurden und wie es den Empfängern geht. Diese haben die Möglichkeit, über die DSO anonym einen Dankesbrief an die Angehörigen zu schreiben. Darüber hinaus können Spenderangehörige und Organempfänger an allgemeinen Begegnungstreffen der DSO teilnehmen.

Ob Herz-, Lungen-, Knochen- oder Hauttransplantation: Für jede Organ- oder Gewebespende, die nach dem Tod erfolgt, muss der Hirntod eingetreten sein. Weitere Voraussetzung ist, dass der Betroffene oder dessen Angehörige einer Organspende zugestimmt haben. Der Hirntod lässt sich medizinisch zweifelsfrei feststellen und muss laut Transplantationsgesetz von zwei Ärzten unabhängig voneinander untersucht und festgehalten werden. Um einen Interessenkonflikt auszuschließen, dürfen diese Mediziner selbst nicht an der Transplantation beteiligt sein.

Für eine Organspende kommen nur Verstorbene infrage, bei denen der Hirntod vor dem Herztod eingetreten ist. Nur dann können die Organe mittels intensivmedizinischer Geräte bis zur Verpflanzung am Leben gehalten werden. Dieser Fall tritt so selten ein, dass von jährlich 400.000 Verstorbenen in deutschen Krankenhäusern nur etwa ein Prozent als Organspender überhaupt in Betracht kommt.

Stichwort Lebendspenden

Es gibt auch Organe, die von Lebenden gespendet werden können, zum Beispiel die doppelseitig angelegten Nieren. Ein gesunder Mensch mit guter Nierenfunktion kann deshalb ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen zum Organspender werden. Auch ein Stück der Leber kann entnommen werden, ohne dass für den Spender gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten.

Das Transplantationsgesetz gestattet Lebendspenden nur unter Verwandten ersten und zweiten Grades oder unter Eheleuten beziehungsweise Personen, die mit der Empfängerin oder dem Empfänger in besonderer Weise persönlich verbunden sind. Für eine Lebendspende kommen in Deutschland ausschließlich Nieren und Teile der Leber infrage.

Zudem wird mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes die Absicherung von Lebendspendern entscheidend verbessert und klar, unmissverständlich und umfassend geregelt. Künftig hat jeder Lebendspender einen Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers, insbesondere auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrkosten und Krankengeld.

Mehr zur Entgeltfortzahlung bei Organspende

Klarheit dank Spenderausweis

Das Ausfüllen des Organspende-Ausweises dauert höchstens eine Minute. Genauso schnell sorgt das Dokument im Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung für Klarheit. Zum Download steht dieses Dokument bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereit.

IKK ePA

Röntgenbilder, Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, Notfalldaten, der Impfpass – die IKK ePA-App ist wie eine Super-Assistentin, die alle Unterlagen und Gesundheitsdaten in digitaler Form für Sie bereithält.

Mehr erfahren

Entscheidungshilfe

  • Keine Datenspeicherung: Ihr Ausweis enthält keinen Chip zur Datenspeicherung. Falls sich Ihre Meinung ändert: Einfach den Ausweis zerreißen, einen neuen ausfüllen und in die Brieftasche stecken.

  • Ohne Einfluss auf Ihre Behandlung: Medizinische Ethik und Gesetze regeln die Behandlung kranker Menschen in Deutschland. Ob mit oder ohne Spenderausweis: Ihre Versorgung im Notfall bleibt davon unberührt.

  • Rechtssicher: Der Organspendeausweis ist für Ärzte und Angehörige bindend. Damit nehmen Sie Ihrer Familie im Notfall eine schwere Entscheidung ab. Sprechen Sie rechtzeitig darüber.

Fragen Sie nach

Schlagzeilen über einzelne Unregelmäßigkeiten verunsichern – erst recht bei einem so sensiblen Thema wie der Organspende. Die Leidtragenden sind die Patienten auf den Wartelisten. Hier finden Sie seriöse Antworten auf Ihre Fragen.

  • IKK-Beratungshotline zur Organspende: 0800 455 9000

    täglich von 7 bis 22 Uhr und gebührenfrei für Versicherte der IKK classic

  • Infotelefon Organspende 0800 90 40 400

    von Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr, gebührenfrei

  • Zur Deutschen Stiftung Organtransplantation
  • Zur Organspendeseite der BzgA

Weitere Ansprechpartner

  • Pflegekraft stützt den Arm eines älteren Mannes mit Gehstock

    Wissen

    10 Fakten zum Thema Pflege

    Wer ist überhaupt leistungsberechtigt und in welchem Umfang? Welche Leistungen gibt es? Wichtige Informationen zum Thema Pflege – und was Versicherte konkret tun können. Artikel lesen

  • Krankenhauspersonal läuft über einen Krankenhausflur

    Wissen

    Darum braucht jeder eine Patienten­verfügung

    Erfahren Sie, warum Sie unbedingt eine Patientenverfügung und Betreuungsverfügung haben sollten und wie Sie diese einfach und rechtlich korrekt erstellen. Artikel lesen

  • Zwei Hände, die ein rotes Herz aus Holz halten

    Leben

    Herztrans­plantation: Ein Erfahrungs­bericht

    Eine verschleppte Grippe wurde Manfred Uhl zum Verhängnis. Nur eine Herztransplantation konnte sein Leben retten. Artikel lesen