Homeoffice oder Mobile Office – was sind die Unter­schiede?

Redaktion
IKK classic

Haben Sie als Firmenchefin oder Chef im Corona-Jahr 2020 Ihren Beschäftigten die Möglichkeit gegeben, außerhalb des Betriebs zu arbeiten, gibt es zwei Möglichkeiten: Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Wir zeigen, worin die Unterschiede bestehen und was Unternehmen beachten sollten.

In vielen Unternehmen hat die Umstellung auf das Arbeiten in den eigenen vier Wänden der Mitarbeitenden gut geklappt. Grund für Arbeitsminister Hubertus Heil, eine Gesetzesvorlage ins Spiel zu bringen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Recht auf Homeoffice beziehungsweise mobiles Arbeiten gewähren soll. Das Gesetz ist zwar umstritten, Fakt ist aber: In vielen Unternehmen waren Homeoffice und mobiles Arbeiten schon lange vor der Pandemie an der Tagesordnung. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten. Unternehmen müssen je nach Arbeitsform bestimmte Regeln berücksichtigen.

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist festgehalten, was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim Homeoffice beachten müssen – dort heißt es allerdings Telearbeit. Das Mobile Office oder mobiles Arbeiten ist – Stand Dezember 2020 – nicht gesetzlich definiert, entsprechend auch nicht näher geregelt. Für beide Formen gelten allerdings sowohl das Arbeitsschutz- als auch das Arbeitszeitgesetz.

Laut den geseztlichen Arbeitszeitregelungen darf auch im Homeoffice oder Mobile Office maximal acht Stunden am Tag gearbeitet werden. Eine Ausweitung auf zehn Stunden täglich ist nur dann möglich, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten bei acht Stunden liegt. Auch die weiteren Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, etwa zu Pausen und Überstunden, gelten auch für Homeoffice und Mobile Office.

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Was ist beim mobilen Arbeiten zu beachten?

Auch wenn es nicht in den Arbeitsschutzgesetzen oder an anderer Stelle genau festgelegt ist: Mobiles Arbeiten ist generell zulässig. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages beschreiben mobiles Arbeiten als Arbeitsform, die nicht an ein Büro oder einen häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist.

Arbeiten kann man also von überall: im Zug, im Café, im Hotel. Gebunden ist die Arbeit einzig an eine Verbindung zum Betrieb, die über das mobile Netz hergestellt wird. Jobs, die im Prinzip nur eine Internetverbindung und entsprechende Hardware wie Laptop oder Smartphone brauchen, können so ortsunabhängig ausgeführt werden. Da Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Gegebenheiten in Cafés oder im Zug nicht beeinflussen können, gelten Bestimmungen wie zum Beispiel die Pflicht zur ergonomischen Einrichtung des Arbeitsplatzes nicht.

Das bringt aber auch ein paar Nachteile mit sich: Auf Reisen kann schnell die Internetverbindung wegbrechen oder in der Hotel-Lobby gibt es laute Umgebungsgeräusche. Ohne einen festen Arbeitsplatz ist auch die Gefahr von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz höher. Schnell ist spätabends um 23 Uhr noch eine Mail beantwortet – und damit die Bestimmung von 11 Stunden Ruhezeit zwischen Feierabend und Arbeitsanfang am nächsten Tag nicht mehr eingehalten.

Was bedeutet Homeoffice (Telearbeit)?

Kurz gesagt ist das Homeoffice ein Arbeitsplatz außerhalb des Betriebes: entsprechend können die Arbeitsplätze so gestaltet werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben, genauso organisiert und konzentriert zu arbeiten wie im Office des Betriebes. In der Arbeitsstättenverordnung ist geregelt, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, im Homeoffice für die gleichen Sicherheits- und Arbeitsschutzstandards zu installieren wie für das Personal im Betrieb. Sowohl Möbel als auch Arbeitsmittel müssen den Beschäftigten gestellt werden.

Auch eine Gefährdungsbeurteilung muss für Beschäftigte im Homeoffice erstellt werden – allerdings ist ein Betreten der Wohnung ohne Zustimmung der Beschäftigten grundsätzlich nicht erlaubt. Der Arbeitsplatz kann aber mit Einverständnis der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters gesichtet werden, auch durch einen Experten. Der Arbeitsplatz kann alternativ durch eine Online-Analyse beurteilt werden. Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Beschäftigten in alle sicherheits-, gesundheits- und arbeitsplatzrelevanten Fragen einzuweisen.

Wer im Homeoffice arbeitet, braucht eine entsprechende arbeitsvertragliche Regelung oder Zusatzvereinbarung, in der die nötigen Eckpunkte festgehalten sind. Auch, ob es sich um Vollzeit-Telearbeit handelt oder die sogenannte alternierende Telearbeit: Bei dieser Form gibt es sowohl einen festen Arbeitsplatz im Büro als auch einen Homeoffice-Platz. Insgesamt behalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mehr Kontrolle als beim Mobile Office.

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Homeoffice oder Mobile Office: Pro und Contra

Beide Arbeitsmodelle eint, dass Beschäftigte nicht im Betrieb arbeiten. Ansonsten sind sie sehr unterschiedlich und führen zu verschiedenen Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Abgesehen von den Vor- und Nachteilen, die das Arbeiten außerhalb des Betriebes für Mitarbeitende und Führungskräfte mit sich bringt, gibt es für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die das Zuhausearbeiten ermöglichen wollen, sowohl Vor- als auch Nachteile zwischen den beiden Formen.

Vor- und Nachteile des Homeoffice und Mobile Office
Homeoffice Mobile Office

Vorteile

- Arbeitgeberin oder Arbeitgeber behalten Kontrolle über Arbeits- und Datenschutz

- Erreichbarkeit der Beschäftigten besser, Störgeräusche oder technische Schwierigkeiten seltener

- weniger sonstige Einflüsse von außen: Mitarbeiterin oder Mitarbeiter arbeitet konzentrierter

- geringere Kosten für Unternehmen im Vergleich zum Homeoffice

- Umsetzung einfacher, da arbeitsschutzrechtliche Vorgaben nur begrenzt gültig

- höchste Flexibilität, zum Beispiel auf Dienstreisen

 

Nachteile

- höherer Aufwand und höhere Kosten beim Einrichten des Arbeitsplatzes und den laufenden Kosten

- höhere Anforderungen an den Arbeitsschutz

 

- Umgebungslärm kann Videokonferenzen stören

- mobiles Netz kann instabil sein, insbesondere auf Bahnreisen

- höhere Gefahr von Datenschutz- und Datensicherheitsverletzungen

- höhere Gefahr von Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes

Datenschutz und -sicherheit

Nicht nur Arbeitsschutz und -sicherheit sind beim mobilen Arbeiten oder im Homeoffice genauso wichtig wie im Büro des Unternehmens, auch für Datenschutz und Datensicherheit muss gesorgt werden. Im Homeoffice lässt sich über einen VPN-Client eine sichere Verbindung zum Unternehmensnetzwerk herstellen, sodass Beschäftigte sensible Dateien auf dem internen Server ablegen können.

Bei ausgedruckten Dokumenten ist allerdings Vorsicht geboten: Im Papierkorb des Cafés haben die Papiere nichts zu suchen, und auch in den eigenen vier Wänden sollte es einen abschließbaren Bereich für Vertrauliches geben. Denn den Zugang für Dritte kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin anders als im Office der Arbeitsstätte nicht ausschließen.

Am Laptop-Bildschirm sollte ein Sichtschutz angebracht werden, der das Display abdunkelt, wenn man seitlich darauf schaut. Auch Telefonate oder Gespräche über betriebliche Interna sind zu vermeiden. Besonders auf Zugfahrten erleben Bahnreisende oft, dass dieses Problembewusstsein nur unzureichend vorhanden ist.

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Was ist mit der gesetzlichen Unfallversicherung?

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer ist am Arbeitsplatz unfallversichert: Das gilt auch fürs Homeoffice und das mobile Arbeiten. Allerdings sind hier die Versicherungsleistungen eng an den Arbeitsplatz gekoppelt: Wer auf der Treppe auf dem Weg ins Homeoffice stürzt, ist versichert, nicht aber, wer auf dem Weg zur Küche hinfällt.

Ein Arbeitsunfall im Homeoffice liegt immer nur dann vor, wenn Beschäftigte zum Zeitpunkt des Unfalls eine arbeitsbezogene Beschäftigung ausüben oder einen Weg zurücklegen, der mit einer Arbeitsaufgabe zusammenhängt. Denn für die Wohnräume sind grundsätzlich die Beschäftigten zuständig, sie liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Für Gefahren in den Privaträumen sind also die Versicherten selbst zuständig.

Das muss im Einzelfall beurteilt werden und kann dazu führen, dass die im Prinzip gleiche Handlung in einem Fall über die Unfallversicherung läuft, in einem anderen Fall aber nicht. Zum Beispiel, wenn man im Nebenraum einen USB-Stick holen möchte: Wird der Datenträger für die Arbeit gebraucht, ist ein Sturz auf dem Weg dahin versichert – ist es ein Stick mit privaten Daten, dann nicht. Übrigens: Schäden an Arbeitsmitteln wie dem Arbeitslaptop werden in der Regel von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Homeoffice und Mobile Office: Wichtig sind klare Regelungen

Welche Arbeitsform die bessere ist und ob die Arbeit außerhalb des Betriebes überhaupt infrage kommt, muss im Einzelfall entschieden werden. Egal ob Telearbeit oder mobiles Arbeiten: Wichtig sind klare und verbindliche Regeln, die mit den Beschäftigten vereinbart und festgehalten werden. Dann können beide Seiten von den Vorteilen des Homeoffice oder Mobile Office profitieren.

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IKK classic

Veröffentlicht am 03.12.2020

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