Koalitionsvertrag: Änderungen im Arbeitsrecht

Redaktion
IKK classic

Deutschland als Wirtschaftsstandort zu stärken und Bürokratie zu reduzieren – so lautet ein Ziel der neuen Bundesregierung. Um dies zu erreichen, bringt der Koalitionsvertrag von Union und SPD einige Änderungen im Arbeitsrecht. Dazu gehören Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, die Flexibilisierung der Arbeitszeit und die Erhöhung des Mindestlohns.

Fachkräftesicherung und Fachkräfteeinwanderung

Die künftige Regierungskoalition plant ein Bündel an Maßnahmen zur Arbeits- und Fachkräftesicherung. Ein wichtiger Punkt ist die verstärkte Digitalisierung bei der Einwanderung ausländischer Fachkräfte. Dazu soll eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung mit einer zentralen IT-Plattform entstehen, die in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit als zentrale Anlaufstelle für ausländische Fachkräfte dient. Ziel ist es, geflüchtete Personen schneller und nachhaltiger in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Ein weiterer Baustein zur Fachkräftesicherung ist die erhöhte Erwerbsbeteiligung von Frauen. Dazu soll geprüft werden, ob ein jährliches Budget für Alltagshelfer für Familien mit kleinen Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen mit kleinen und mittleren Einkommen eingeführt werden soll.

Flexibilisierung der Arbeitszeit

Die neue Koalition plant, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, indem sie die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Regelung ersetzt. Die Koalitionäre wollen zudem die elektronische Zeiterfassung unbürokratisch gestalten und kleinen sowie mittleren Unternehmen angemessene Übergangsregelungen gewähren. Der Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung soll um das Bäckereihandwerk erweitert werden.

Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sollen steuerfrei sein. Um Teilzeitbeschäftigten einen Anreiz zur Ausweitung ihrer Arbeitszeit zu bieten, können Arbeitgeber eine steuerlich begünstigte Prämie zahlen.

 

Erhöhung des Mindestlohns und Tarifbindung

Laut Koalitionsvertrag soll an der Mindestlohnkommission festgehalten werden. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns soll sich die Kommission aber im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. So soll eine Mindestlohn-Erhöhung von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar sein.

Darüber hinaus möchte die Koalition die Tarifbindung erhöhen: Tariflöhne sollen nicht die Ausnahme sein, sondern wieder die Regel werden. In diesem Zusammenhang wird die Einführung eines Bundestariftreuegesetzes angekündigt.

Stärkung des Arbeitsschutzes

Der Koalitionsvertrag sieht auch Änderungen im Arbeitsrecht vor, die zu besseren Arbeitsbedingungen für körperlich belastete Berufsgruppen führen sollen. Zudem soll sich die Regierung für höhere europäische Arbeitsschutzstandards für Berufskraftfahrer einsetzen. Auch die Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche sollen verbessert werden.

 

Der Koalitionsvertrag ist zu finden unter: https://www.koalitionsvertrag2025.de/