Betriebsdatenpflege: Neues Dialogverfahren ab 2027

Redaktion
IKK classic

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Betriebsdatenpflege in der Sozialversicherung auf ein neues elektronisches Dialogverfahren umgestellt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber übermitteln ihre Meldungen künftig direkt an die Bundesagentur für Arbeit (BA) und erhalten von der BA elektronische Rückmeldungen. Für die Entgeltabrechnung gehen damit Änderungen im bisherigen Datenaustauschverfahren einher.

Neues Dialogverfahren für die Betriebsdatenpflege ab 2027

Über das bisherige Verfahren zur Betriebsdatenpflege (Datensatz DSBD) melden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Änderungen ihrer betrieblichen Stammdaten elektronisch an die BA. Dazu gehören beispielsweise Änderungen der Firmierung, der Betriebsanschrift, der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner oder der Branchenzuordnung. Bislang werden diese Meldungen über die Annahmestellen der Krankenkassen an die BA weitergeleitet. 

Dieses Verfahren bleibt bis Ende 2026 bestehen. Zum 1. Januar 2027 wird die Übermittlung über die Annahmestellen der Krankenkassen durch das neue Dialogverfahren abgelöst. Die rechtliche Grundlage für die Umstellung wurde bereits 2022 mit dem Achten SGB-IV-Änderungsgesetz geschaffen. 

Ab dem 1. Januar 2027 erfolgt die Kommunikation unmittelbar zwischen Arbeitgeber und BA im XML-Standard (DXBD, DXBE). Die Daten werden aus dem Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal an die Annahmestelle der BA übermittelt.

Neu ist insbesondere, dass die BA auf die Meldungen elektronisch antworten kann. Damit wird aus der bisherigen Betriebsdatenpflege ein echtes Dialogverfahren. Auf eine Bestands- oder Änderungsmeldung kann die BA beispielsweise mit einer elektronischen Speicherbestätigung reagieren oder eine Prüfung bzw. Korrektur der Angaben anfordern.

Anlässe für Meldungen zur Betriebsdatenpflege bleiben bestehen

An den grundsätzlichen Meldeanlässen ändert sich durch die Umstellung nichts. Eine Bestandsmeldung ist weiterhin erforderlich, wenn betriebliche Stammdaten erstmals im Entgeltabrechnungsprogramm erfasst werden. 

Auch Änderungen der Betriebsdaten sind anlassbezogen zu melden. Eine erneute Bestandsmeldung ist außerdem erforderlich, wenn sich die Absendernummer oder die Betriebsnummer der Abrechnungsstelle ändert.

Wichtig: Die Pflicht zur laufenden Pflege der Betriebsdaten bleibt bestehen. Geändert werden ausschließlich der Kommunikationsweg und die technische Ausgestaltung des Verfahrens.

Wirtschaftsunterklasse wird ab 2027 zum Pflichtfeld

Eine wichtige Neuerung betrifft die Wirtschaftsunterklasse (WUKL). Die wirtschaftliche Betätigung eines Betriebs gehört zu den meldepflichtigen Betriebsdaten. Im neuen Dialogverfahren wird die WUKL deshalb ab dem 1. Januar 2027 als Pflichtfeld umgesetzt.

Hinweis: Die Wirtschaftsunterklasse ist eine fünfstellige Schlüsselzahl aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten deshalb prüfen, ob die entsprechende Angabe im Entgeltabrechnungssystem korrekt hinterlegt ist. Die BA verwendet die WUKL zur Zuordnung von Betrieben. Aktuell stehen dafür 839 verschiedene Wirtschaftsunterklassen zur Auswahl. 

Betriebsdaten und Zuständigkeiten rechtzeitig prüfen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die für die Entgeltabrechnung zuständigen Stellen sollten die Umstellung rechtzeitig vorbereiten. Zu prüfen sind insbesondere folgende Punkte:

  • Sind die betrieblichen Stammdaten im Entgeltabrechnungsprogramm aktuell und vollständig?

  • Ist die Wirtschaftsunterklasse korrekt hinterlegt?

  • Unterstützt das eingesetzte Entgeltabrechnungsprogramm das neue Dialogverfahren ab dem 1. Januar 2027?

  • Können elektronische Rückmeldungen der BA empfangen, geprüft und verarbeitet werden?

  • Ist festgelegt, wer eingehende Rückmeldungen bearbeitet und erforderliche Korrekturen veranlasst?

Einzelheiten regeln die Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 SGB IV in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung. Die Information ist auf gkv-datenaustausch.de im Bereich „Arbeitgeberverfahren/DEÜV“ abrufbar.

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IKK classic

Veröffentlicht am 01.09.2026

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