Neues Dialogverfahren für die Betriebsdatenpflege ab 2027
Über das bisherige Verfahren zur Betriebsdatenpflege (Datensatz DSBD) melden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Änderungen ihrer betrieblichen Stammdaten elektronisch an die BA. Dazu gehören beispielsweise Änderungen der Firmierung, der Betriebsanschrift, der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner oder der Branchenzuordnung. Bislang werden diese Meldungen über die Annahmestellen der Krankenkassen an die BA weitergeleitet.
Dieses Verfahren bleibt bis Ende 2026 bestehen. Zum 1. Januar 2027 wird die Übermittlung über die Annahmestellen der Krankenkassen durch das neue Dialogverfahren abgelöst. Die rechtliche Grundlage für die Umstellung wurde bereits 2022 mit dem Achten SGB-IV-Änderungsgesetz geschaffen.
Ab dem 1. Januar 2027 erfolgt die Kommunikation unmittelbar zwischen Arbeitgeber und BA im XML-Standard (DXBD, DXBE). Die Daten werden aus dem Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal an die Annahmestelle der BA übermittelt.
Neu ist insbesondere, dass die BA auf die Meldungen elektronisch antworten kann. Damit wird aus der bisherigen Betriebsdatenpflege ein echtes Dialogverfahren. Auf eine Bestands- oder Änderungsmeldung kann die BA beispielsweise mit einer elektronischen Speicherbestätigung reagieren oder eine Prüfung bzw. Korrektur der Angaben anfordern.