Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027 zusätzlich zur jährlichen Anpassung an die Lohn- und Gehaltsentwicklung einmalig um 3.600 Euro erhöht. Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2027 einmalig um 3.600 Euro.
Welche JAE-Grenze im Einzelfall maßgeblich ist, hängt insbesondere davon ab, ob Beschäftigte bereits Ende 2026 wegen Überschreitens der damaligen Grenze versicherungsfrei und privat krankenversichert waren.