Das BMF-Schreiben vom 21. Juli 2026 (IV C 6 – S 2177/00016/042/056) ändert die Randnummern 19 und 20 des BMF-Schreibens vom 5. November 2021. Die neuen Regelungen sind für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.
Die bisherige Regelung zum pauschalen steuerfreien Auslagenersatz konnte noch bis zum 31. Juli 2026 angewendet werden. Diese Übergangsfrist ist inzwischen abgelaufen.