Neu: Ausnahmeregelung für Kinder mit Behinderung
Für Geburten seit dem 1. April 2024 gilt, dass beide Elternteile in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes nur noch einen Monat lang gemeinsam zuhause bleiben und gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können. Wollen Eltern die 14 Monate voll nutzen, muss das andere Elternteil mindestens einen Monat lang allein die Betreuung des Kindes übernehmen. Ausnahmen von der Regelung gibt es bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei der Inanspruchnahme von ElterngeldPlus.
Diese Ausnahmeregelung wurde nun innerhalb kürzester Zeit nochmals angepasst und auf neugeborene Kinder ausgeweitet, bei denen eine Behinderung vorliegt. Und auch Eltern von Geschwisterkindern mit Behinderung, die einen Anspruch auf Geschwisterbonus haben, können Elterngeld ohne Einschränkung parallel beziehen.