Höhere Beitragsbemessungsgrenze und neue JAE-Grenze ab 2027
Zum 1. Januar 2027 werden die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung sowie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) außerplanmäßig um 3.600 Euro pro Jahr angehoben – zusätzlich zur regulären Anpassung aufgrund der Lohnentwicklung.
Für Beschäftigte, die am 31. Dezember 2026 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und in einer privaten Krankheitskostenvollversicherung versichert sind, gilt eine Besitzstandsregelung. Für sie bleibt die regulär berechnete JAE-Grenze ohne die außerordentliche Anhebung maßgeblich. Damit sollen unnötige Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung vermieden werden.