Entscheidung vom 22. Januar 2026
Mit seiner Entscheidung vom 22. Januar 2026 (B 6a/12 KR 14/24 R) stellt das BSG klar: Ehegatten können nicht beitragsfrei über die Familienversicherung versichert werden, wenn sie ihre Altersrente lediglich für wenige Monate als Teilrente beziehen, um so die maßgebliche Einkommensgrenze zu unterschreiten.
Im konkreten Fall sollte durch die vorübergehende Reduzierung der Rentenzahlung formal die Voraussetzung für die Familienversicherung geschaffen werden. Dieses Vorgehen bewertete das Gericht jedoch als nicht zulässig.