Neue Ausbildungsordnungen in der Bauwirtschaft

Redaktion
IKK classic

Zum 1. August 2026 treten in der Bauwirtschaft neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe in Kraft. Damit erfolgt die erste umfassende Neuordnung der Berufsfamilie seit 1999. Die Änderungen betreffen sowohl die Ausbildungsinhalte als auch die Prüfungsformen und den Ablauf der Bauausbildung.

Mit der Neuordnung sollen die Ausbildungsberufe an aktuelle fachliche, technologische und nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen angepasst werden. Für Ausbildungsbetriebe entsteht zwar zunächst Anpassungsaufwand, langfristig profitieren sie jedoch von qualifizierten Fachkräften, die besser auf die Anforderungen einer zunehmend digitalen und nachhaltigen Bauwirtschaft vorbereitet sind.

Für Ausbildungsbetriebe bedeuten die Änderungen, dass bestehende Ausbildungspläne überprüft und an die neuen Vorgaben angepasst werden müssen.

Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Fokus

Die überarbeiteten Ausbildungsordnungen greifen zentrale Entwicklungen der Branche auf. Besonders die Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz werden künftig stärker in der Bauausbildung verankert.

Zu den neuen Schwerpunkten gehören unter anderem:

  • Bauen im Bestand und Sanierung bestehender Gebäude

  • Einsatz nachhaltiger Baustoffe und Materialien

  • Energetische Sanierung im Gebäudebestand

  • Kreislaufwirtschaft und Wiederverwendung von Baustoffen

  • Digitale Arbeitsprozesse auf der Baustelle

  • Digitale Vermessungs- und Dokumentationstechniken

  • Erweiterte Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Damit sollen Auszubildende besser auf die aktuellen und zukünftigen Anforderungen im Bauhandwerk vorbereitet werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt künftig auf Energieeffizienzmaßnahmen, Klimaschutz und dem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. 

Änderungen bei den Prüfungen

Für die 16 dreijährigen Bauausbildungsberufe wird die bisherige Zwischenprüfung durch eine gestreckte Abschlussprüfung ersetzt. Nach zwei Ausbildungsjahren absolvieren die Auszubildenden künftig einen ersten Prüfungsteil, der mit 40 Prozent in die Gesamtnote einfließt. Ziel ist es, den Prüfungsdruck am Ende der Ausbildung zu reduzieren und bereits erworbene Kompetenzen frühzeitig zu bewerten.

Wichtig: Für die dreijährigen Berufe bedeutet dies eine Anpassung der betrieblichen Ausbildungsplanung und Prüfungsvorbereitung.

ÜLU: Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wird ausgeweitet

Auch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) wird angepasst. Künftig kann ihr Umfang von bislang bis zu 37 auf bis zu 39 Wochen steigen. Gleichzeitig werden die Bildungszentren technisch und organisatorisch auf die neuen Ausbildungsinhalte vorbereitet.

Die ÜLU ergänzt damit weiterhin die betriebliche Ausbildung und stärkt die Praxisnähe der Bauausbildung.

Mehr Durchlässigkeit in der Bauausbildung

Die zweijährigen Ausbildungsberufe im Ausbau, Hochbau und Tiefbau bleiben anschlussfähig. Nach erfolgreichem Abschluss können Auszubildende ihre Ausbildung in einem passenden dreijährigen Bauberuf fortsetzen. Bereits absolvierte Ausbildungszeiten und Prüfungsleistungen werden angerechnet, wodurch die Durchlässigkeit innerhalb der Bauausbildung verbessert wird.

Praxistipp für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe sollten sich frühzeitig auf die Umstellung vorbereiten, indem sie bestehende Ausbildungspläne prüfen und diese mit den neuen Ausbildungsordnungen abgleichen. Besonders bei Digitalisierung, nachhaltigem Bauen und Arbeitsschutz kann es sinnvoll sein, betriebliche Prozesse und Schulungsangebote bereits vor dem Ausbildungsbeginn 2026 anzupassen.

Zudem sollten Ausbilderinnen und Ausbilder die neuen Prüfungsstrukturen kennenlernen, um Auszubildende gezielt auf die gestreckte Abschlussprüfung vorbereiten zu können. Hilfreich sind dabei die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) veröffentlichten Umsetzungshilfen, die die neuen Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen praxisnah erläutern. 

Zu den Umsetzungshilfen des BIBB
War dieser Artikel hilfreich?

Vielen Dank. Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

Bitte fügen Sie Ihrer Nachricht keine persönlichen Daten hinzu.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

IKK classic

Veröffentlicht am 01.07.2026

Quellenangaben

Mehr zu diesem Thema