SV-Meldeportal 2025: Neue Funktionen und Verfahren

Redaktion
IKK classic

Auch zum 1. Januar 2025 sind in den Meldeverfahren der Sozialversicherung Änderungen vorgenommen worden – und von der ITSG GmbH im SV-Meldeportal umgesetzt.

Arbeitgeber und Selbstständige nutzen seit dem 1. Juli 2024 das SV-Meldeportal als systemgeprüfte Ausfüllhilfe. Regelmäßig werden Anpassungen und Optimierungen vorgenommen. Zum 1. Januar 2025 ist das Meldeportal um weitere Funktionen und Verfahren erweitert worden:

  • DEÜV-Meldeverfahren:

    Für Meldezeiträume ab dem 1. Januar 2025 sind keine Rechtskreiskennzeichen mehr anzugeben.

  • Beantragung von A1-Bescheinigungen

    für Grenzgänger und Personen, die in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig sind, sowie Ausnahmevereinbarungen für Erwerbstätige und Rentner: Das neue Formular „A1-Antrag für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Erwerbstätige“ ist nun im SV-Meldeportal abrufbar. Die erwerbstätige Person kann auch selbst nach einer Registrierung die elektronische Antragstellung für einzelne Anträge vornehmen.

  • Meldeverfahren „Meldung an die Krankenkasse zum Arbeitgeberkonto“:

    Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat kann nun elektronisch über das SV-Meldeportal widerrufen werden.

  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:

    Die zum 1. Januar 2025 neu eingeführten Rückmeldegründe im eAU-Verfahren wurden im SV-Meldeportal integriert. Beispielweise werden jetzt auch Fehlzeiten mit Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen übermittelt.

Das SV-Meldeportal finden Sie unter: https://info.sv-meldeportal.de/

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Veröffentlicht am 03.02.2025

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