Rentenklausel im Arbeitsvertrag rechtzeitig prüfen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten bestehende Verträge auf eine Rentenklausel überprüfen. Sie sorgt dafür, dass das Arbeitsverhältnis bei Renteneintritt mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Gleichzeitig kann vereinbart werden, dass eine befristete Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt im gegenseitigen Einvernehmen möglich ist.