SV-Meldeportal: Tipps für die Umstellung

Redaktion
IKK classic

Am 4. Oktober 2023 ist das SV-Meldeportal an den Start gegangen. Seither können sich Arbeitgeber oder deren Dienstleistungspartner dort registrieren und die Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern nutzen. Da sv.net am 29. Februar 2024 abgeschaltet wird, sollte der Wechsel auf das SV-Meldeportal nicht mehr länger aufgeschoben werden. Wir geben praktische Tipps.

Wer noch nicht von sv.net auf das SV-Meldeportal gewechselt ist, sollte die erforderlichen Maßnahmen jetzt bald einleiten. Vorab können sich Unternehmen mithilfe der unter www.sv-meldeportal.de eingestellten Videos und des Begleitmaterials über die Funktionen der neuen Ausfüllhilfe informieren.

ELSTER-Organisationszertifikat rechtzeitig beantragen

Jedes Unternehmen sollte einen Firmenadministrator benennen, der sich zunächst mittels eines ELSTER-Organisationszertifikates registrieren muss. Erst danach können noch weitere Benutzer registriert und auch für sie die erforderlichen ELSTER-Organisationszertifikate beantragt werden.

Für den Fall, dass die für das ELSTER-Organisationszertifikat genutzte Firmenanschrift von der Betriebsnummer abweicht, die bei der Registrierung ermittelt wurde, muss eine Prüfung der Zusammengehörigkeit durch die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) stattfinden. Dies kann zu zeitlichen Verzögerungen führen. Wichtig ist daher, dass Unternehmen ihre Firmenanschrift immer auf dem neuesten Stand halten. Gibt es Veränderungen bei den Betriebsdaten, müssen diese dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit so schnell wie möglich mitgeteilt werden.

Wichtig: Für jedes Unternehmen mit einer Betriebsnummer, unter der eigenständig Meldungen ausgetauscht werden sollen, muss ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat vorhanden sein.

Berechtigung für Dienstleister erteilen

Unternehmen sollten für ihre Steuerberater und andere Dienstleister, die in ihrem Auftrag Meldungen austauschen, rechtzeitig über die Mandantenverwaltung Berechtigungen einrichten. Damit können Verzögerungen durch längere Bearbeitungszeiten vermieden werden.

Online-Datenspeicher aktivieren

Im SV-Meldeportal müssen die Stammdaten zu dem Unternehmen und den Mitarbeitern neu angelegt werden, da eine Datenübernahme aus sv.net nicht möglich ist.

Der Online-Datenspeicher trägt zur Erleichterung bei der Datenverwaltung und Erstellung von Meldungen bei. Die Basisdaten zu Mitarbeitern werden einmalig bei der Anlage erfasst. Jede neue Meldung führt zu einem Eintrag in den Stammdaten. Somit kann beispielsweise – ergänzt durch wenige zusätzliche Angaben – eine Jahresmeldung für einen Mitarbeiter erstellt werden. Bereits mit der Einrichtung des Unternehmens kann der Online-Datenspeicher aktiviert werden. Nur dann werden alle Firmen-, Personal- und Meldedaten vorgehalten.

Hilfe und Kontakt

Wer in der Anwendung angemeldet ist, der findet unter „Hilfe“ ein umfangreiches Benutzerhandbuch. Außerdem steht unter „Kontakt“ eine nach Fachbereichen getrennte Liste fachlicher Ansprechpartner der IKK classic sowie der anderen Krankenkassen zur Verfügung. Daneben besteht hier die Möglichkeit, zum technischen Support der ITSG Kontakt aufzunehmen. Empfohlen wird jedoch, zuvor unter „Fragen & Antworten“ auf dem Portal nachzusehen, ob die jeweilige Frage bereits beantwortet wurde.

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IKK classic

Veröffentlicht am 11.01.2024