Frau erklärt etwas auf einem Tablet

Neues SV-Meldeportal: So registrieren Sie sich

Das SV-Meldeportal als Nachfolgelösung zur Ausfüllhilfe sv.net wird ab Anfang Oktober 2023 freigeschaltet. Die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) hat u. a. ein Video online gestellt, in dem Arbeitgebern erklärt wird, wie sie sich ab dem 4. Oktober 2023 mit ihrem ELSTER-Organisationszertifikat registrieren können.

Start der Registrierung über ELSTER

Arbeitgeber starten die Registrierung, indem sie auf der Startseite auf den Button „zur Anwendung“ und dann auf „Registrierung mit Mein Unternehmenskonto“ gehen. Da für die Registrierung eine Authentifizierung mit dem ELSTER-Organisationszertifikat nötig ist, werden Arbeitgeber zunächst zu ELSTER weitergeleitet. Für den Fall, dass Arbeitgeber noch nicht über ein ELSTER-Organisationszertifikat verfügen, sollten sie sich so bald als möglich registrieren unter: https://info.mein-unternehmenskonto.de/

ELSTER-Organisationszertifikat

Im nächsten Schritt müssen Arbeitgeber ihr lokal abgespeichertes ELSTER-Organisationszertifikat auswählen, ihr Passwort eingeben und sich einloggen. Danach erhalten sie einen Überblick über ihre ELSTER-Daten und müssen anschließend bestätigen, dass diese Daten an das SV-Meldeportal weitergegeben werden dürfen. Erst dann wird die Seite des SV-Meldeportals erreicht. Dort wird zunächst die Betriebsnummer eingegeben und geprüft. Die von ELSTER übernommenen Daten werden vorausgefüllt angezeigt. Diese können noch ergänzt werden und ein Empfänger innerhalb des Unternehmens angegeben werden.

Arbeitgeber können Online-Speicher nutzen

Das Meldeportal hat einen Online-Speicher, in dem Daten aus den Sozialversicherungs-Meldungen bis zu fünf Jahre sicher gespeichert werden. Arbeitgeber können nun entscheiden, ob sie diesen Speicher nutzen wollen, aber auch später noch ihre Entscheidung ändern. In der Zusammenfassung können Arbeitgeber nun alle Daten noch einmal prüfen und ihre Registrierung abschließen.

Vertretungsberechtigungsschreiben per Post

Nach der erfolgreichen Bestätigung ihrer E-Mail-Adresse müssen Arbeitgeber nun auf das Vertretungsberechtigungsschreiben warten, das ihnen per Post zugeschickt wird. Melden sich Arbeitgeber nach Erhalt des Schreibens bei dem SV-Meldeportal an, so müssen sie den Freischaltcode eingeben, der im Schreiben enthalten ist, um sich zu verifizieren. Ab dann ist die Registrierung abgeschlossen und das SV-Meldeportal kann in vollem Umfang genutzt werden.

Video abspielen

IKK classic Onlineseminar

Am 5. September 2023 fand in Kooperation mit der ITSG ein Onlineseminar zum Thema SV-Meldeportal statt.

Hier gelangen Sie zum Videomitschnitt des Seminars, in dem das neue SV-Meldeportal in Gänze erläutert wird.

Ein Erklärvideo zur Registrierung im SV-Meldeportal und weitere Videos/Dokumentationen sind zu finden unter: https://sv-meldeportal.de/anleitungen/

Auf der Webseite des SV-Meldeportals gibt es außerdem ein sehr umfangreiches FAQ:
https://sv-meldeportal.de/fragen-antworten