Person mit Koffer am Bahnhof vor Zug in ukrainischen Farben

Überblick: Arbeitsrecht für ukrainische Flüchtlinge

Hunderttausende Ukrainerinnen und Ukrainer fliehen vor dem Krieg in ihrem Land nach Deutschland. Viele von ihnen wollen hier eine Arbeit aufnehmen, und haben auch gute Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit geben wir einen Überblick, welche arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was es sonst noch zu beachten gibt.

Liegt eine Arbeiterlaubnis vor?

Für Arbeitgeber stellt sich als erstes die Frage, ob eine Arbeitserlaubnis vorhanden ist, die bei der Ausländerbehörde beantragt werden muss. Ukrainische Flüchtlinge erhalten direkt mit der Aufenthaltsgenehmigung auch eine Arbeitserlaubnis – sie benötigen dafür kein konkretes Beschäftigungsangebot. Soll eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmer erfolgen, ist dies ebenfalls mit einer gültigen Arbeitserlaubnis möglich. Für Flüchtlinge aus der Ukraine ist kein Asylantrag nötig.

Wollen ukrainische Geflüchtete schnell eine Arbeit aufnehmen, ist dies mit einer sog. Fiktionsbescheinigung möglich. Auch diese kann die Ausländerbehörde bereits bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung ausstellen. Damit kann eine Erwerbstätigkeit schon während des Antragsverfahrens aufgenommen werden.

Berufszugangsvoraussetzungen beachten

Geflüchtete benötigen für den Zugang zu reglementierten bzw. rechtlich geschützten Berufen, z. B. als Ärzte, Lehrer oder Erzieher, eine in Deutschland anerkannte berufliche Qualifikation. In nicht reglementierten Berufen können Flüchtlinge dagegen direkt nach Erhalt der Arbeitserlaubnis beschäftigt werden. Vor der Beschäftigung eines Flüchtlings aus einem Staat außerhalb der EU prüft die Bundesagentur für Arbeit normalerweise, ob die freie Stelle nicht vorrangig mit einem Kandidaten aus Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat besetzt werden kann. Auf diese „Vorrangprüfung“ wird bei den ukrainischen Flüchtlingen verzichtet.

Zugang zu einer Berufsausbildung

Eine Arbeitserlaubnis gilt auch als Zugang zu einer Berufsausbildung oder zu einem Praktikum. Flüchtlinge aus der Ukraine haben Zugang zu ausbildungsvorbereitenden Förderinstrumenten der Bundesagentur für Arbeit, z. B. zu Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung oder zur Berufseinstiegsbegleitung. Außerdem können Geflüchtete finanzielle Hilfen wie die Berufsausbildungsbeihilfe oder das Ausbildungsgeld in Anspruch nehmen.

Arbeitsvertrag befristen

Arbeitgeber können einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem ukrainischen Flüchtling abschließen. Will der Flüchtling dann in seine Heimat zurückkehren, kann er das Arbeitsverhältnis selbst kündigen oder die Vertragsparteien können einen Aufhebungsvertrag abschließen. Sind Aufenthaltsgenehmigung und/oder Arbeitserlaubnis zeitlich befristet, sollte ggf. auch der Arbeitsvertrag nur bis zu dem entsprechenden Zeitpunkt befristet werden.

Fragen und Antworten zur Krankenversicherung für Geflüchtete aus der Ukraine sind zu finden unter: https://www.ikk-classic.de/pk/sp/faq/fragen-gefluechtete-ukraine