Welche bürokratischen Hürden gibt es?
Doch obwohl sich die EU-Staaten am 3. März 2022 geeinigt haben, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unbürokratisch aufzunehmen, gibt es noch einige – vor allem bürokratische – Herausforderungen. Und zwar sowohl für die ukrainischen Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber. Kristian Glowe, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, betont: „Es bleibt dabei, dass vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei der Ausländerbehörde ein Aufenthaltstitel beantragt werden muss, der auch die Erwerbstätigkeit gestattet.“
Ein weiteres Problem sind fehlende Sprachkenntnisse. Das liegt vor allem daran, dass die von den Behörden und Hilfsorganisationen angebotenen Sprach- und Integrationskurse ausgebucht und überlastet sind.
Die größte Schwierigkeit liegt laut Glowe aber bei der Anerkennung der Berufsqualifikationen: "Vor allem in Bereichen, in denen der Abschluss für die Tätigkeit zwingend ist.“ Das Verfahren ist komplex und oft fehlen Geflüchteten wichtige Unterlagen und Nachweise.
Neben Abschlusszeugnissen und -urkunden müssen hier viele weitere Dokumente, wie zum Beispiel Eheurkunden und Arbeitszeugnisse, im Original vorgelegt werden. Diese sind aber oft bei der Flucht nicht mitgenommen worden. Häufig sind die Unterlagen sogar zerstört oder unauffindbar. „Eine Ersatzausstellung ist in der derzeitigen Lage auch meist nicht möglich“, so Glowe. Das führt dazu, dass sich die Anerkennung der Abschlüsse verzögert oder die Arbeitnehmenden die Qualifikation erneut erwerben müssen.
Wir haben für Sie zusammengetragen, was Firmenchefinnen und -chefs von Mitarbeitenden aus der Ukraine beachten sollten und welche Regelungen gelten. Denn es lohnt sich, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen: „Es bietet sich die Chance, neue Ideen und Ansätze für das eigene Unternehmen zu gewinnen. Mitarbeitende aus dem Ausland haben oft ganz andere Ausbildungen, Erfahrungen und Ideen“, so Glowe.