Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2026

Redaktion
IKK classic

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf der „Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ vorgelegt. Daraus ergeben sich die voraussichtlichen Sachbezugswerte in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2026 – allerdings noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates.

Die Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst und steigen im Vergleich zum Vorjahr erneut an. Der Verbraucherpreisindex für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum von Juli 2024 bis Juni 2025 um 3,5 Prozent, der Wert der Verbraucherpreise für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe um 1,2 Prozent gestiegen.

Verpflegung

Der monatliche Wert für freie Verpflegung soll ab 1. Januar 2026 345,00 Euro betragen (2025: 333,00 Euro). Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten müssen also dann monatlich 71,00 Euro (2025: 69,00 Euro) für Frühstück und monatlich 137,00 Euro (2025: 132,00 Euro) für Mittag- oder Abendessen angesetzt werden.

Unterkunft und Miete

Der Monatswert für freie Unterkunft wird voraussichtlich bei 285,00 Euro liegen (2025: 282,00 Euro). Dies sind pro Kalendertag dann 9,50 Euro (2025: 9,40 Euro).

Besonderheiten: Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte (prozentuale Anteile vom vorstehend genannten Wert). Diese ergeben sich aus § 2 Abs. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung.

Alternativ kann der Wert der Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis angesetzt werden, sofern der festgesetzte Pauschalbetrag im Einzelfall unangemessen wäre. Falls die Ermittlung des ortsüblichen Mietpreises mit außergewöhnlichem Aufwand verbunden ist, kann ersatzweise eine Bewertung nach Quadratmetern erfolgen: 5,01 Euro (2025: 4,95 Euro) je Quadratmeter bei normaler Ausstattung bzw. 4,10 Euro (2025: 4,05 Euro) je Quadratmeter bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche).

Der Referentenentwurf der “Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ ist auf der Internetseite des BMAS veröffentlicht.

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IKK classic

Veröffentlicht am 08.10.2025

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