Dienstrad-Leasing: Mit dem Firmenrad zur Arbeit

Redaktion
IKK classic

Anfahren, anhalten, anfahren, anhalten – viele Autofahrer können davon ein ganzes Konzert singen. Besonders im Berufsverkehr geht Stau an die Nerven und wird auf Dauer zur echten Belastung. Viel entspannter und zeitsparender ist Radfahren. Und gesünder sowieso. Wer regelmäßig aufs Rad umsteigen möchte, für den kann ein Dienstrad die passende Lösung sein.

Ein Modell, das für Arbeitnehmer mindestens so attraktiv ist wie für Arbeitgeber, ist das Dienstfahrrad. Das Angebot funktioniert wie das Leasen eines Dienstwagens. Finanziert wird das Dienstrad per Gehaltsumwandlung. Heißt also: Der Arbeitgeber behält monatlich einen kleinen Teil des Gehalts für die Leasing-Rate des Firmenfahrrads ein. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit kann der Mitarbeiter das Fahrrad zum Restwert kaufen oder aber einen neuen Vertrag für ein neues Rad abschließen. 

Deshalb lohnt sich das Dienstrad für Arbeitgeber

  • Der Aufwand, seinen Mitarbeitern ein Firmenrad zur Verfügung zu stellen, ist sehr gering. Mittlerweile gibt es einige Leasingfirmen, die sich um die komplette Abwicklung kümmern. Dem Arbeitgeber entsteht also nahezu kein Mehraufwand. 

  • Als Unternehmen setzt man mit einem Dienstrad Zeichen: Für die Wertschätzung der Mitarbeiter und für die Umwelt. Und gerade für Arbeitgeber, die ein modernes Arbeitsumfeld bieten möchten, sind Diensträder ein echter Zugewinn. Tipp: In der Regel können auch Ehegatten Ihrer Angestellten am Leasing-Programm teilnehmen, auch wenn sie nicht Teil Ihres Unternehmens sind. 

  • Der Parkraum vieler Betriebe ist begrenzt. Mitarbeiter, die mit dem Rad zur Arbeit kommen, entlasten diese Situation – und benötigen vergleichsweise nur einen sehr kleinen Parkplatz zum Abstellen ihres Dienstrades. 

  • Mit einem Jobrad bringen Mitarbeiter schon morgens ihren Kreislauf in Schwung. Und jeder Chef weiß: Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind langfristig viel motivierter als solche, die nur zur Arbeit trotten. 

  • Das Dienstrad ist nicht nur etwas für große Unternehmen: Gerade kleine Betriebe wirken auf Bewerber durch Angebote wie dieses attraktiver. Eine Tatsache, die auch Gabriele Poth, Leiterin des Zentrums für Umwelt und Energie bei der Handwerkskammer Düsseldorf, bestätigt. Sie nennt neben einem verbesserten Image noch einen weiteren Vorteil des Dienstrades: „Hinzu kommen drohende Fahrverbote durch zu hohe Stickoxidwerte in vielen deutschen Städten.“

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Diese Vorteile hat ein Dienstrad für Arbeitnehmer

  • Dienstradler können bis zu 40 Prozent, mit einem Arbeitgeberzuschuss teils sogar mehr, gegenüber dem Direktkauf eines privaten Fahrrades sparen. Denn: Das Dienstrad ist bei der Gehaltsumwandlung seit 2020 nur noch mit 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern (sogenannte Viertelregelung).

  • Radfahren ist deutlich gesünder als Autofahren und man integriert ganz einfach mehr Bewegung in den Arbeitsalltag. Bereits zehn Minuten radeln genügt, um das Herz-Kreislauf-System zu stärken. Außerdem ist Radfahren sehr gelenkschonend, was es auch Arbeitnehmern mit Gelenkproblemen möglich macht. Übrigens: Pro Stunde und bei einem durchschnittlichen Tempo von 15 bis 18 km/h verbrennt man etwa 450 Kalorien. 

  • Ein Dienstrad entspannt: Während man Fahrrad fährt, pumpt das Herz pro Minute mehr Blut in den Körper. Das sorgt dafür, dass der Puls sinkt – und zwar nachhaltig. Man bleibt also auch entspannt, wenn man das Fahrrad wieder abgestellt hat.

  • Ein Dienstrad ist eine kostengünstige Alternative zum Auto oder zu den öffentlichen Verkehrsmitteln – und steht weder im Stau, noch kommt es zu spät. Zuverlässiger ist nur Laufen.

  • Nicht jeder Arbeitgeber kann ausreichend Parkplätze für alle Mitarbeiter und Kunden zur Verfügung stellen. Mit einem Dienstrad fällt deshalb nicht nur die lästige Parkplatzsuche weg. Sie können auch mithelfen, die Parksituation insgesamt zu entschärfen. Außerdem sparen Sie Zeit und Nerven – und unter Umständen auch bares Geld.

  • Arbeitnehmer haben ganz die Wahl, was ihr Dienstfahrrad angeht, denn: Fast jedes Rad kann geleast werden – vom Mountainbike bis zum Lastenfahrrad. Wer beispielsweise einen etwas längeren oder berglastigen Arbeitsweg hat, kann sich ein E-Bike leasen und hat damit eine gute Alternative zum Auto. Bitte achten Sie allerdings auf mögliche finanzielle Obergrenzen bei der Anschaffung und/oder auf E-Bike-Modelle, die nicht zulässig sind. 

  • Sie können das Rad nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch ganz privat und am Wochenende nutzen. Manche Unternehmen bieten zudem an, ein weiteres Rad für den Ehegatten zu leasen, selbst wenn dieser nicht Teil des Unternehmens ist – und übernehmen obendrein noch die Versicherungskosten für Ihr Dienstrad. 

  • Wird das Dienstrad zusätzlich zum Gehalt gestellt, ist es für Arbeitnehmer seit 2019 vollständig steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG); diese Regelung ist derzeit bis Ende 2030 befristet. Läuft das Rad dagegen über eine Gehaltsumwandlung, gilt seit 2020 die 0,25-Prozent-Regel: Versteuert wird monatlich nur ein Viertel Prozent des auf volle 100 Euro abgerundeten Listenpreises als geldwerter Vorteil. Dank dieses Steuervorteils sparen Sie gegenüber dem Direktkauf bis zu 40 Prozent, mit einem Arbeitgeberzuschuss teils sogar mehr. Die Begünstigung gilt für Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h, die zwischen 2020 und Ende 2030 überlassen werden.

E-Bike oder Pedelec als Dienstrad

Besonders beliebt ist das Dienstrad-Modell für E-Bikes und Pedelecs: Sie machen längere oder hügelige Arbeitswege nahezu mühelos und sind über das Leasing oft deutlich günstiger als beim Direktkauf. Steuerlich gelten Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h wie ein normales Fahrrad, sodass auch hier die günstige 0,25-Prozent-Regel greift. Schnellere S-Pedelecs bis 45 km/h zählen dagegen als Kraftfahrzeuge und werden steuerlich wie ein Dienstwagen behandelt. Wer sich für ein E-Bike entscheidet, sollte zudem auf mögliche Preisobergrenzen des Arbeitgebers achten.

Das Dienstrad für Selbständige

Auch Selbständige können vom Dienstrad-Leasing profitieren. Das geht ganz einfach: Über einen Leasing-Partner wird direkt ein Vertrag abgeschlossen und bei einem Fachhandelspartner ein Wunschrad ausgesucht. Der Vorteil: Die monatlichen Leasing-Raten gelten bei überwiegend betrieblicher Nutzung des Rades als laufende Betriebskosten. Was wiederum bedeutet, dass sie steuerlich voll absetzbar sind.

Leasing-Partner für Diensträder

Diensträder können Chefs ihren Mitarbeitern zum Beispiel über JobRad zum Leasen zur Verfügung stellen. „Inzwischen ist das Rad für viele zu einer alltagstauglichen Option geworden“, sagt Ulrich Prediger, der das Unternehmen gegründet hat. Bundesweit arbeitet JobRad mit über 5.000 Fachhändlern zusammen.

Aber auch über mein-dienstrad.deEurorad oder weitere Anbieter können Unternehmen oder Selbstständige ganz einfach Fahrräder für die Arbeit leasen – und so einen ganz persönlichen Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstoßes leisten – und natürlich für die Gesundheit.

So einfach richten Betriebe das Modell Dienstrad bei sich ein

Der Weg zum Dienstrad ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer sehr einfach, schnell und unkompliziert:

  • Der Arbeitgeber schließt mit dem Leasing-Partner seiner Wahl einen Rahmenvertrag ab. Dieser regelt die Leasing-Bedingungen, den Bestellablauf sowie die Lieferung. Der Arbeitgeber wird dabei zu keiner Mindestabnahmemenge verpflichtet.

  • Sobald der Rahmenvertrag abgeschlossen ist, informiert der Arbeitgeber seine Mitarbeiter. Der Leasing-Partner teilt alle notwendigen Informationen zum Thema Dienstrad, die an die Arbeitnehmer weitergegeben werden können.

  • Danach sucht sich der Mitarbeiter bei einem Fachhandelspartner des Leasing-Unternehmens sein persönliches Wunschrad aus. Nach der Freigabe durch den Arbeitgeber erfolgt die Bestellung. Anschließend heißt es für den Arbeitnehmer: radeln, so viel man möchte – auch privat.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit dem Dienstrad bei einem Jobwechsel?

Bei einem Jobwechsel endet die Gehaltsumwandlung, das Rad müssen Sie aber nicht zwingend zurückgeben. Je nach Vertrag können Sie es zum Restwert übernehmen, die restlichen Raten ablösen oder der Leasingvertrag wird auf eine andere Person übertragen.

Was passiert mit dem Dienstrad während der Elternzeit?

Da in der Elternzeit meist kein Gehalt umgewandelt werden kann, springt in der Regel eine Arbeitgeber-Ausfallversicherung ein oder Sie tragen die Rate vorübergehend selbst. Das Fahrrad dürfen Sie normalerweise weiter nutzen; die genaue Regelung hängt vom Leasinganbieter ab.

Kann ich das Dienstrad am Ende der Leasingzeit übernehmen?

Nach der üblichen Laufzeit von 36 Monaten können Sie das Rad meist zu einem günstigen Restwert von rund 18 Prozent des Listenpreises kaufen. Da das Finanzamt einen höheren pauschalen Restwert ansetzt, kann auf die Differenz Steuer anfallen, die viele Leasinganbieter jedoch für Sie übernehmen.

Lohnt sich ein Dienstrad?

Am meisten profitieren Sie, wenn Sie die volle Leasinglaufzeit von 36 Monaten im Betrieb bleiben, denn dann greift die Steuerersparnis von bis zu 40 Prozent voll. Die Gehaltsumwandlung senkt Ihr Bruttogehalt nur geringfügig, sodass die Auswirkung auf Rente oder Elterngeld in der Regel sehr klein ausfällt.

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Veröffentlicht am 29.07.2026

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