E-Bike oder Pedelec als Dienstrad
Besonders beliebt ist das Dienstrad-Modell für E-Bikes und Pedelecs: Sie machen längere oder hügelige Arbeitswege nahezu mühelos und sind über das Leasing oft deutlich günstiger als beim Direktkauf. Steuerlich gelten Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h wie ein normales Fahrrad, sodass auch hier die günstige 0,25-Prozent-Regel greift. Schnellere S-Pedelecs bis 45 km/h zählen dagegen als Kraftfahrzeuge und werden steuerlich wie ein Dienstwagen behandelt. Wer sich für ein E-Bike entscheidet, sollte zudem auf mögliche Preisobergrenzen des Arbeitgebers achten.