Sie können mindestens einmal wöchentlich einen kostenlosen Antigen-Schnelltest durchführen lassen. Die Tests können beispielsweise in Testzentren, Arztpraxen oder Apotheken erfolgen.
Derzeit gibt es unterschiedliche Regeln vor Ort, um beispielsweise Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, die Innengastronomie, Veranstaltungen und Feste in Innenräumen, Sportstätten im Innenbereich, Beherbergungsbetriebe und körpernahe Dienstleistungen zu besuchen:
3G-Regel: Die 3G stehen für vollständig geimpft, genesen und negativ getestet. Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, benötigen einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt).
3G-Plus-Regel: Diese strengere Version besagt, dass statt eines negativen Antigen-Schnelltests ein negativer PCR-Test erforderlich ist.
2G-Regel: 2G bedeutet, dass nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, Zutritt haben. Ein negativer Corona-Test reicht nicht aus.
2G-Plus-Regel: 2G+ steht für vollständig geimpft oder genesen plus negativ getestet.
Die Regelungen können sich aufgrund der aktuellen Situation schnell ändern. Informieren Sie sich daher unbedingt vorab über die jeweiligen Regelungen bei Ihnen vor Ort.
Besteht bei Ihnen der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion und der Arzt verordnet einen Test, übernimmt Ihre IKK classic die Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre KV-Karte. Ähnliches gilt, wenn Sie für die stationäre Aufnahme in eine medizinische Einrichtung (Krankenhaus, Reha-Klinik etc.) einen Negativtest benötigen.