Fläschchen mit COVID-19-Impfstoff

Corona-Impfung: Fragen und Antworten

Herbst 2022: Die Infektionszahlen steigen wieder – und damit die Gefahr, sich ebenfalls mit dem Coronavirus anzustecken. Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuelle Situation und Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Auch wenn es zahlreiche Informationsangebote zur Corona-Impfung gibt und vor allem ungeimpfte Personen die Intensivstationen füllen, sind viele Menschen noch verunsichert – insbesondere, was mögliche Nebenwirkungen betrifft. Allerdings kann die Impfung gegen das Coronavirus als sicher bezeichnet werden. 

Im Folgenden klären wir, warum das so ist, dabei beziehen wir uns in erster Linie auf Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).

  • Corona-Impfcheck der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

    Wird mir oder meinem Kind eine (weitere) Impfung empfohlen? Was gilt nach Genesung von COVID-19? Mit dem Impfcheck erhalten Sie nach wenigen Klicks Ihre aktuelle und persönliche Impfempfehlung .

    Welche Impfstoffe gibt es derzeit und wie unterscheiden sie sich?

    Derzeit (Stand: 17. Oktober 2022) sind die folgenden Corona-Impfstoffe in Deutschland zugelassen:

    • mRNA-Impfstoffe: 
      Zwei mRNA-Impfstoffe des Mainzer Unternehmens Biontech und des US-Pharmakonzerns Pfizer. Das bedeutet: Sie vermehren in den menschlichen Zellen einzelne Proteine, die für das Virus typisch sind. Darauf reagiert der Körper mit dem Aufbau einer Immunabwehr. Die Vakzine wurden an die Subvariante BA.1 angepasst, haben die Zulassung als Booster-Vakzin in der EU erhalten und werden bereits in Deutschland verimpft.

      Seitens des US-Unternehmens Moderna steht ein weiterer mRNA-Impfstoff zur Verfügung. Dieser wurde ebenfalls bereits an die Omikron-Variante BA.1 angepasst.

    • Proteinimpfstoff:
      Zusätzlich wird in Deutschland noch der proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid von Novavax verimpft. Hierbei handelt es sich um einen Proteinimpfstoff für Personen ab 12 Jahren. Der Impfstoff enthält keine vermehrungsfähigen Viren (ist also ein sogenannter „Totimpfstoff“), sondern einen künstlich hergestellten Eiweiß-Bestandteil aus der Hülle des Virus (Spikeprotein). Das Spikeprotein aktiviert das Immunsystem der geimpften Person und es werden Antikörper und Abwehrzellen gebildet.

    • Vektorimpfstoff:
      Auch beim Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson handelt es sich nicht um einen Lebendimpfstoff. Dieses Vakzin besteht aus sogenannten Vektorviren, die sich nicht vermehren können. Das Vektorvirus enthält und transportiert die genetische Information für ein Spikeprotein, die nach Eintritt in die Zellen „abgelesen“ wird. Diese stellen dann das Spikeprotein selbst her, wodurch unser Körper Antikörper und Abwehrzellen bildet und so immunisiert. Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten wird der Impfstoff für Personen ab 60 Jahren empfohlen. 

      Der Vektor-Impfstoff von AstraZeneca wird inzwischen nicht mehr eingesetzt.

    • Ganzvirusimpfstoff: 
      Ebenfalls und bereits seit Juni 2022 als Totimpfstoff in Deutschland zugelassen und verfügbar, ist das Vakzin des österreichischen Pharmaunternehmens Valneva. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt den Impfstoff im Rahmen der Grundimmunisierung Personen zwischen 18 und 50 Jahren.

    Können Kinder und Jugendliche geimpft werden?

    Inzwischen sind auch folgende COVID-19-Impfstoffe für Kinder und Jugendliche zugelassen: zwei mRNA-Impfstoffe ab 5 bzw. 6 Jahren (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer sowie Spikevax® von Moderna) und ein proteinbasierter Impfstoff ab 12 Jahren (Nuvaxovid® von Novavax).

    Die Immunisierung wird vor allem den Kindern und Jugendlichen empfohlen, die entweder eine Vorerkrankung, im Umfeld gefährdete Personen oder ein erhöhtes Expositionsrisiko haben. Zu den Vorerkrankungen gehören beispielsweise Adipositas, Immundefizienz, Tumorerkrankungen oder Insuffizienzen.

    Hersteller Name des Impfstoffs Altersgruppe (gemäß Zulassung) Art des Impfstoffs

    Biontech/Pfizer

    Comirnaty

    ab 5

    mRNA-Impfstoff

    Moderna Biontech

    Spikevax

    ab 6

    mRNA-Impfstoff

    AstraZeneca

    Vaxzevria (in Deutschland nicht mehr verfügbar)

    ab 18

    Vektorimpfstoff

    Janssen-Cilag/Johnson und Johnson

    Jcovden

    ab 18

    Vektorimpfstoff

    Novavax

    Nuvaxovid

    ab 12

    Proteinimpfstoff

    Valneva Austria

    COVID-19 Vaccine Valneva

    18 bis 50

    Totimpfstoff

    Mann sitzt zuhause am Laptop.

    Corona-Pandemie: Was gilt aktuell bei Leistungen und Services?

    Um alle Beteiligten bestmöglich zu schützen und zu entlasten, gelten für das Gesundheitswesen weiterhin eine Reihe von Sonderregelungen. Eine Übersicht zu den wichtigsten Regelungen sowie zu den häufigsten Fragen rund um Ihre Versicherung und Corona.

    Zur Übersicht

    Warum konnten die Impfstoffe so schnell zugelassen werden?

    Laut Informationen der Bundesregierung müssen die COVID-19-Impfstoffe die gleichen Kriterien erfüllen wie zuvor entwickelte Vakzine. Dass die Impfstoffe trotzdem schneller zugelassen werden konnten, liege an einer besseren Organisation und der engen Zusammenarbeit aller Beteiligten. Das sei besonders in vier Punkten der Fall:

    • Bestehendes Wissen

    Auch wenn SARS-CoV-2 ein völlig neues Virus ist – seine Gattung ist schon länger bekannt. Neuartige Coronaviren traten schon in der Vergangenheit auf und wurden entsprechend erforscht, zum Beispiel bei der SARS-Epidemie in den Jahren 2002 und 2003 sowie der MERS-Epidemie 2012. So können Forscherinnen und Forscher auf wissenschaftliche Vorarbeiten zur Impfstoffentwicklung zurückgreifen.

    • Wissenschaftliche Beratung

    Die Impfstoffentwickler können auf eine wissenschaftliche Beratung der Arzneimittelbehörden zurückgreifen. So wissen die Unternehmen schon während der Entwicklung, welche Vorgaben und Regularien bei einem Antrag auf Zulassung zu beachten sind. Das spart Zeit.

    • Rolling-Review-Verfahren

    Die Impfstoffhersteller dürfen erste Antragsteile an die Zulassungsstellen übermitteln, auch wenn sie die Prüfphase noch nicht endgültig abgeschlossen haben. So können die ersten Dokumente schon geprüft werden. Das spart Zeit im bürokratischen Prozess. Auch für die Genehmigung klinischer Prüfungen hat das Paul-Ehrlich-Institut das Rolling-Review-Verfahren eingesetzt.

    • Kombination klinischer Prüfphasen

    Die verschiedenen Phasen, die für die klinische Prüfung des Impfstoffes notwendig sind, können gebündelt werden. So können zum Beispiel Testpersonen für zwei unterschiedliche Phasen gleichzeitig rekrutiert werden. Ein Impfstoff muss in der Regel 4 Zulassungsstufen durchlaufen, um auf auf den Markt zu gelangen.

    Wie läuft der Impfprozess ab?

    Alle Personen ab 5 Jahren können einen Impftermin für die Corona-Schutzimpfung wahrnehmen oder spontane Impfangebote vor Ort nutzen. Zusätzlich werden ältere Bürgerinnen und Bürger aktiv angeschrieben, wenn es um die Termine ihrer Auffrischungsimpfungen geht.

    Die empfohlene Grundimmunisierung besteht bei COVID-19-Impfstoffen aus zwei Impfstoffdosen in festgelegten Zeitabständen. Der zeitliche Abstand zwischen den Impfungen ist abhängig vom Impfstoff und muss mindestens drei bzw. vier Wochen betragen.

    Den Impfstoff können sich die Personen – je nach Verfügbarkeit – meist aussuchen bzw. besprechen den geeigneten Impfstoff individuell mit Ärztin oder Arzt, da nicht jeder Impfstoff gleichermaßen für alle Menschen jeglichen Alters und mit allen gesundheitlichen Konditionen empfohlen wird. 

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff allgemein ab dem Alter von 12 Jahren, wenn zwei „immunologische Ereignisse“ vorausgegangen sind. Auch Kindern mit Vorerkrankung im Alter von 5 bis 11 Jahren wird eine Auffrischimpfung empfohlen.

    Als immunologische Ereignis gelten sowohl die COVID-19-Impfung als auch eine nachgewiesene Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, sofern bestimmte Zeitabstände zwischen diesen Ereignissen liegen.

    Die Empfehlung der Grundimmunisierung und einer Auffrischimpfung gilt auch für Stillende und Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel.

    Seit dem 1. Oktober 2022 ist der vollständige Impfschutz erst nach Erhalt der dritten Impfdosis erreicht (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein).

    Wann kann ich mit einer Impfung rechnen?

    Die Impfpriorisierung der STIKO wurde am 7. Juni 2021 aufgehoben, sodass alle Menschen die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen und aktuell keine Knappheit an Impstoff herrscht.

    Einen genauen Überblick über die Anzahl der bisher verabreichten Impfungen gibt das sogenannte Impf-Dashboard der Bundesregierung. Dort wird über den Stand der laufenden Impfkampagne in Deutschland informiert, wie etwa die Anzahl verabreichter Impfdosen. Eine Impf-Uhr zeigt zudem an, wie schnell die Vakzine verabreicht werden.

    An den folgenden Orten ist eine Impfung möglich:

    • Impfzentren und öffentliche Impfaktionen

    Viele der ursprünglichen Impfzentren wurden inzwischen geschlossen, dafür gibt es vielerorts neue kleinere Impfzentren oder Impftage. Das Internetportal www.impfterminservice.de stellt einige Informationen zur Verfügung. Außerdem können Sie sich in unserer Arztsuche über Angebote in Ihrer Nähe informieren. Oder Sie informieren sich telefonisch über die bundesweite Service-Telefonnummer 116 117.

    • Arztpraxen

    Grundsätzlich erfolgen die Impfungen in Arztpraxen in eigener Verantwortung. Das heißt, jede Arztpraxis entscheidet selbst, in welcher Reihenfolge und an welche Patienten Impftermine auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Impfdosen vergeben werden. Fragen Sie am besten in Ihrer Hausarztpraxis nach.

    • Betriebsärzte

    Betriebsärzte impfen ebenfalls in eigener Verantwortung und können für betriebliche Impfaktionen vielerorts auf externe Räumlichkeiten zurückgreifen. Auf diese Weise soll auch kleineren Betrieben ermöglicht werden, ihrer Belegschaft ein Impfangebot zu unterbreiten.

    Die Corona-Schutzimpfung ist für alle Bürgerinnen und Bürger freiwillig und kostenlos.

    So wirksam ist die Corona-Impfung

    Das RKI registriert seit Beginn der Impfkampagne auch die Zahl der Impfdurchbrüche. Das sind Fälle von COVID-19-Infektionen, die trotz einer vollständigen Impfung aufgetreten sind – das heißt frühestens zwei Wochen nach der zweiten Injektion mit mRNA-Impfstoffen beziehungsweise der ersten Injektion mit Vektorimpfstoffen. 

    In seinem Wochenbericht gab das RKI zum 27. Januar 2022 716.459 Impfdurchbrüche seit Beginn der Impfkampagne an. Zu diesem Zeitpunkt waren über 61,5 Millionen Menschen doppelt geimpft. Auf Basis dieser Zahlen kann das Institut grob abschätzen, wie die Wirksamkeit der Impfstoffe zu bewerten ist. Das RKI vergleicht hierfür die Zahl der vollständig geimpften Personen mit dem Anteil der Geimpften unter den COVID-19-Fällen für den Zeitraum von vier Wochen. 

    In der geimpften Bevölkerung lag insbesondere die Inzidenz der hospitalisierten Fälle unter der Inzidenz der ungeimpften Bevölkerung. Dabei lassen sich für die Bevölkerung mit Auffrischimpfung noch niedrigere Inzidenzen als für die grundimmunisierte Bevölkerung beobachten. Auch aktuell bei Dominanz der Omikron-Variante kann für vollständig geimpfte Personen aller Altersgruppen und insbesondere für Personen mit Auffrischimpfung weiterhin von einem sehr guten Impfschutz gegenüber einer schweren COVID-19-Erkrankung ausgegangen werden und weiterhin zeigt sich für ungeimpfte Personen aller Altersgruppen ein deutlich höheres Risiko für eine COVID-19-Erkrankung, insbesondere für eine schwere Verlaufsform.

    Wichtig ist zu verstehen, dass eine Impfung fast nie zu 100 Prozent vor einem Erreger schützen kann. Dazu kommt, dass Mutationen wie die Delta- oder die Omikron-Variante den Schutz durch die Impfung abschwächen; auch Personen mit einem geschwächten Immunsystem, zum Beispiel aufgrund einer anderen Erkrankung, sind anfälliger für eine weitere Infektion. Hinzu kommen auch noch saisonale Effekte.

    Trotzdem – das zeigen die Zahlen – ist der Schutz durch die Corona-Impfung gegeben. Der Körper ist durch den Impfstoff im Falle einer Infektion vorbereitet und kann die Erreger bekämpfen, so bleibt eine Erkrankung entweder aus oder verläuft zumindest milder, zum Beispiel im Fälle eines durch Vorerkrankungen geschwächten Immunsystems.

    Noch immer bietet das RKI ein aktuelles Monitoring zum derzeitigen Impfgeschehen zur Einsicht an.

    Trotz Impfung fühle ich mich krank: Was soll ich tun?

    Auch wenn es verständlich ist, dass mit Krankheitssymptomen Ängste einhergehen, sollten Sie Ruhe bewahren und Kontakte auf jeden Fall vermeiden. Entwickeln Sie Symptome, können Sie das Virus auch übertragen. Zeigt ein Schnelltest ein positives Ergebnis, sollten Sie das mit einem PCR-Test überprüfen lassen, so rät das RKI. Den Test können Sie beim Hausarzt machen lassen, Sie können auch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 anrufen oder eine Fieberambulanz in Ihrer Nähe kontaktieren. Das gleiche gilt, wenn Sie Kontakt mit Infizierten hatten und Symptome entwickeln.

    Auch nach einem positiven PCR-Test sollten Sie Ruhe bewahren und sich in häusliche Isolation begeben. Die Anordnung einer häuslichen Isolation besteht für mindestens fünf Tage. Gezählt wird ab dem Tag nach dem ersten positiven Testergebnis. Während der häuslichen Isolierung sind Besuche von Personen, die nicht zum Haushalt gehören, nicht erlaubt. Zusätzlich sollten Sie auf besondere Hygiene im Haushalt achten, um Personen, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, nicht zu gefährden.

    Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wurde außerdem bis zum 31. März 2023 verlängert.

    Warum sind Booster-Impfungen so wichtig?

    Die in Deutschland zugelassenen Covid-19-Impfstoffe schützen effektiv vor schweren Krankheitsverläufen. Jedoch lässt der Impfschutz mit der Zeit nach – daher bedarf es der Auffrischungsimpfung.

    Eine Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz deutlich, der Körper bildet noch mehr Antikörper und kann sich dadurch noch besser vor dem Coronavirus schützen. 

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    Wie funktionieren Booster-Impfungen?

    Bei Auffrischimpfungen (auch Booster genannt) handelt es sich um einzelne Impfungen, die nach der Grundimmunisierung erfolgen. Ein Booster ist nichts anderes als ein Verstärker oder eine Auffrischung für Menschen, die bereits einen vollständigen Impfschutz erhalten haben.

    Welchen Impfstoff nutze ich für die Booster-Impfung?

    Die STIKO empfiehlt für Auffrischimpfungen ab dem Alter von 12 Jahren vor allem die Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe, da die Omikron-Variante derzeit besonders vorherrschend ist. Die Empfehlung gilt sowohl für die BA.1- als auch die BA.4-5-adaptierten Impfstoffe. Beide erzeugen aktuell – im Vergleich zu den bisherigen mRNA-Impfstoffen – mehr Antikörper gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten und bieten damit einen höheren Schutz.

    Wann benötige ich den Booster?

    Die Booster-Impfung empfiehlt die STIKO nach einem Mindestabstand von 6 Monaten zum letzten Ereignis (eine vorangegangene Infektion oder eine COVID-19-Impfung). In besonderen Fällen, wie z.B. bei bestimmten Risikogruppen, kann der Abstand in Rücksprache mit Ärztin oder Arzt auch auf bis zu 4 Monate reduziert werden. 

    Booster existieren auch bei anderen Impfungen

    Mehrfache Impfungen sind dabei kein Corona-spezifisches Phänomen und sagen zunächst auch nichts über die Wirksamkeit der Impfstoffe aus. Das offenbart bereits ein Blick in den eigenen Impfpass, oder – wenn es zu lange her ist – in den der eigenen Kinder. Auch wenn es um andere Krankheitserreger geht ­– wie etwa Diphtherie, Tetanus oder Polio – erfolgt zunächst eine Grundimmunisierung, dann etwa vier Wochen später eine zweite Dosis und nach einem halben Jahr eine dritte Impfung, um einen vollständigen Impfschutz zu erhalten.

    Selbst dann sind bei bestimmten Erregern immer wieder Auffrischungsimpfungen nötig, um die bestmögliche Immunisierung im Laufe der Zeit wiederherzustellen. Im Falle der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) zum Beispiel alle fünf Jahre, bei älteren Menschen über 60 Jahren alle drei Jahre. Auch bei Tetanus empfiehlt die STIKO sogenannte „anlasslose Auffrischungen“ alle zehn Jahre. Und schließlich empfehlen Ärzte vor allem älteren Personen und Menschen mit Immunschwäche seit vielen Jahren auch eine jährliche Grippe-Impfung – je nachdem, welche Varianten des Influenza-Virus für die kommende Saison als prävalent vorhergesagt werden. Booster gab es also schon immer. Nur wurden sie nicht so genannt.

    Ansteckung: Was bringt mir die Impfung?

    Ist eine Impfung auch für COVID-19-Genesene empfehlenswert?

    Auch für die an COVID-19 erkrankten und mittlerweile genesenen Personen gilt: Eine Impfung ist ratsam. Denn laut der STIKO entwickeln Genesene nur vorübergehend, also für einen begrenzten Zeitraum einen Schutz gegen eine erneute Ansteckung. Deshalb empfehlen die Expertinnen und Experten der STIKO Genesenen eine einmalige Impfung zur Grundimmunisierung im Abstand von mindestens drei Monaten, nachdem die Corona-Infektion festgestellt wurde. Die Impfung ist bereits ab vier Wochen nach dem Ende der COVID-19-Symptome möglich. Für die Impfung von Genesenen können alle zugelassenen COVID-19-Impfstoffe verwendet werden.

    Ergänzend sollte auch bei Genesenen frühestens 3 Monate nach der Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.

    Kann eine geimpfte Person das Virus weitertragen?

    Grundsätzlich ja. Allerdings wird das Risiko einer Weitergabe durch die Impfung aus zwei Gründen deutlich verringert. Erstens belegen verschiedene Studien, auf die sich das RKI bezieht, dass eine Impfung die Wahrscheinlichkeit sich anzustecken deutlich senkt. Zweitens ist bei Geimpften der Zeitraum, in dem die Viruslast nach einer Infektion so hoch ist, dass sie andere anstecken könnten, deutlich reduziert. 

    Das heißt: Eine Impfung schützt nicht nur vor schweren Krankheitsverläufen, sondern auch vor einer Infektion – und selbst wenn sich Geimpfte infizieren, geben sie die Erreger weniger wahrscheinlich an andere weiter. Für die Delta-Variante ist das laut RKI ausreichend nachgewiesen. Entsprechende Studien, wie sich dies bei der Omikron-Variante verhält, sind noch im Gange. Da Geimpfte nach einer Omikron-Ansteckung milde bis gar keine Symptome entwickeln, sollten auch Menschen mit vollständiger Impfung die Hygieneregeln einhalten.

    Nach der Impfung: Kann ich mich trotzdem noch anstecken?

    Der Körper benötigt nach der Impfung eine gewisse Zeit, um den Impfschutz aufzubauen. Wie die Zulassungsstudie von Pfizer/Biontech gezeigt hat, gab es ab dem 11. Tag nach der Impfung kaum noch neue Erkrankungen. Nach der zweiten Impfung konnte eine Wirksamkeit von 95 Prozent festgestellt werden.

    Der US-Pharmakonzern Moderna hat für sein ähnliches Präparat eine Wirksamkeit von 94,5 Prozent errechnet. Somit kann festgehalten werden, dass das Risiko einer Ansteckung deutlich verringert wird. Eine kleine Wahrscheinlichkeit, dass man noch an COVID-19 erkrankt, besteht allerdings nach wie vor.

    Der Impfschutz vor der Omikron-Variante lässt nach der Doppel-Impfung laut RKI nach zwei bis drei Monaten nach, eine Auffrischungsimpfung lässt ihn aber wieder deutlich ansteigen. Wie lange der Schutz durch die Booster-Impfung anhält, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt.

    Welche Impfungen können gleichzeitig mit der Corona-Impfung erfolgen?

    Zwar ist Corona nach wie vor im Umlauf und ein ausreichender Impfschutz wichtig und richtig, doch in diesem Zuge dürfen andere notwendige und sinnvolle Impfungen nicht vergessen werden. Auch wenn wir seit der Pandemie auf Hygienemaßnahmen stärker sensibilisiert sind und durch Abstandsregeln, Isolation und Homeoffice die Grippewelle im Winter 2020/21 praktisch ausgefallen ist: Bei zunehmenden Kontakten und gerade in den kühleren und nasseren Monaten ist ein ausreichender Schutz der Gesundheit essenziell.

    Folgende Impfungen werden von der STIKO – neben der Covid-19-Impfung – für alle Erwachsenen (zwischen 18 und 59 Jahren) empfohlen:

    • Tetanus/Diphtherie: Diese Impfung muss alle 10 Jahre aufgefrischt werden.
    • Keuchhusten (Pertussis): Keuchhusten ist besonders ansteckend und birgt vor allem für Säuglinge und ältere Menschen hohe gesundheitliche Risiken. Die Keuchhusten-Impfung ist nur in Kombination mit der Impfung gegen Tetanus und Diphtherie möglich, daher sollte diese Impfung direkt für die entsprechende Keuchhusten-Impfung genutzt werden. 
    • Pneumokokken: Hier ist die Impfung einmalig notwendig.

     

    Zusätzliche Impf-Empfehlungen für Personen ab 60 Jahren:

    • Grippe (Influenza): Die Grippeimpfung sollte jedes Jahr (im Herbst) erneuert werden.
    • Gürtelrose (Herpes Zoster): Hier sollte man sich zweimal im Abstand von 2 bis 6 Monaten gegen Herpes Zoster impfen zu lassen.
    • Masern: Alle Personen, die nach 1970 geborenen sind, sollten eine Masern-Impfung erhalten – wenn sie im Kindesalter nur einmal oder gar nicht gegen Masern geimpft wurden. Bestehen Zweifel, ob eine Impfung in der Kindheit bereits stattgefunden hat? Dann wird eine zusätzliche Masern-Impfung empfohlen. 

    Wichtig: Manchmal kann ein Impfpass wie ein Buch mit sieben Siegeln erscheinen und nicht immer hat man die Geduld, alles selbst zu überprüfen. Wenn Sie sich unsicher sind: Nehmen Sie Ihren Impfpass zum nächsten Termin bei Ihrem Hausarzt mit. Er wird Sie hinsichtlich ausreichender oder fehlender Impfungen beraten.

     

    Die zeitlichen Abstände zwischen den unterschiedlichen Impfungen:

    Zu anderen Tot-Impfungen, wie beispielweise Influenza, ist kein Abstand einzuhalten und so kann z.B,. die Grippe-Impfung gleichzeitig mit der COVID-19-Impfung verimpft werden. 

    Weitere Totimpfstoffe, die zeitgleich mit den genannten COVID-19-Impfstoffen verimpft werden können, sind z.B. Impfstoffe gegen Pneumokokken, Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung (Polio), Keuchhusten (Pertussis) oder auch FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis). Letztere wird von Zecken übertragen und kann in einigen Gebieten Deutschlands – gerade wenn Sie sich viel in der Natur aufhalten – ebenfalls sinnvoll sein. Sprechen Sie hierzu mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

    Wann sind genügend Menschen geimpft?

    Wenn die sogenannte Herdenimmunität erreicht ist. Der Gedanke: Je mehr Menschen geimpft sind, desto schneller brechen Infektionsketten ab. Damit sollen auch Personen geschützt werden, die nicht geimpft sind. Anfangs wurde für COVID-19 von einer Impfrate von 60 bis 70 Prozent ausgegangen, um Herdenimmunität zu erreichen.

    Nachdem die ersten Mutationen des Virus aufgetaucht sind, die deutlich ansteckender sind, hielten es manche Expertinnen und Experten für notwendig, bis zu 90 Prozent der Bevölkerung zu impfen, um die Herdenimmunität zu erreichen. 

    Eine Herdenimmunität würde das Virus ausrotten – doch das wird mittlerweile für unrealistisch gehalten. Vielmehr werden wir mit dem Virus leben lernen müssen, in eine Endemie übergehen und ähnlich wie beim saisonal auftretenden Influenza-Virus den Impfschutz aufrechterhalten, damit die Krankheit nach einer Infektion milde verläuft.

    Impfpass und Corona: Auch als digitaler Impfnachweis möglich

    Neben der herkömmlichen Papierversion steht ein digitaler Impfausweis zur Verfügung: Geimpfte können entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App ihren Impfstatus digital verwalten. Beide Apps sind Angebote des RKI im Auftrag der Bundesregierung und sowohl für Android als auch iOS kostenlos erhältlich. Diese digitalen Impfzertifikate sind europaweit gültig.

    Wer den digitalen Impfnachweis in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App dokumentieren möchte, muss dafür den QR-Code scannen, den man nach der Corona-Impfung in der Arztpraxis (oder vormals im Impfzentrum) erhält. Den Barcode können Sie auch als Papierausdruck mitnehmen und später in Ruhe zuhause einscannen. Die Corona-Warn-App oder die CovPass-App speichert diese Impfbescheinigung dann lokal auf Ihrem Smartphone.

    Personen, die bereits vollständig geimpft wurden und noch keinen QR-Code erhalten haben, bekommen diesen per E-Mail oder Post von demjenigen Bundesland, in dem sie geimpft wurden. Außerdem stellen auch Apotheken und Arztpraxen den Bürgern den digitalen Impfnachweis aus. 

    Die Nutzung der digitalen Angebote ist selbstverständlich freiwillig. Ein digitaler Impfnachweis soll das traditionelle gelbe Impfbuch nicht ersetzen, sondern nur ergänzen und den Alltag erleichtern: So muss niemand seinen "analogen" Impfpass ständig mit sich führen, um seinen Impfstatus nachzuweisen – ob im Urlaub, bei Restaurantbesuchen oder Kulturveranstaltungen.

    Wichtig: Seit dem 1. Februar 2022 gibt es eine Neuregelung bei den Impfnachweisen. Impfzertifikate ohne Booster-Impfung sind nur noch neun anstelle zwölf Monate lang gültig. Die Auffrischungsimpfung wird spätestens sechs Monate nach der Zweitimpfung empfohlen. Eine Gültigkeitsdauer des Booster-Impfzertifikates ist noch nicht beschlossen – hier laufen noch wissenschaftliche Studien zur Dauer der Wirksamkeit.

    Impfung gegen COVID-19 trotz verlorenem Impfpass?

    Ja, Sie können sich auch ohne Impfpass gegen das neuartige Coronavirus impfen lassen. Sie erhalten dann eine Impfbescheinigung, Ihr Hausarzt kann die Impfung in Ihrem Impfpass nachtragen.

    Generell gilt: Haben Sie Ihren Impfpass verloren, stellt Ihnen Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt einen neuen aus und trägt Ihre bisherigen Impfungen anhand ihrer oder seiner Aufzeichnungen ein. Haben Sie in der Zwischenzeit die Hausarztpraxis gewechselt, können Sie selbst die Informationen zusammentragen oder Ihre neue Ärztin oder Ihren neuen Arzt darum bitten.

    Wie unterstützt mich die IKK classic bei der Corona-Schutzimpfung?

    Wir sind selbstverständlich für Sie da: Sollten Sie als Kundin oder Kunde der IKK classic Fragen zur Corona-Schutzimpfung haben, können Sie sich rund um die Uhr kostenfrei Rat bei unseren Expertinnen und Experten von der medizinischen Beratung IKK Med einholen.

    Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit konkreten Maßnahmen: Versicherte der IKK classic, die sich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen, können sich nach Ihrer Grundimmunisierung einen Bonus von 5 Euro auszahlen lassen. Sollten Sie den Bonus als Zuschuss für den Kauf eines Geräts zum Messen und Erfassen des persönlichen Fitness- und Gesundheitsstatus verwenden, verdoppelt die IKK classic den Wert sogar auf 10 Euro. Für jede Booster-Impfung gibt es ebenfalls einen Bonus von 5 Euro.

    Mutter mit Baby auf dem Arm telefoniert

    Kundenservice

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    Was gilt für verschiedene Risikogruppen bei der Corona-Impfung?

    Müssen Allergikerinnen und Allergiker bei der Impfung etwas Besonderes beachten?

    Generell wird auch Allergikerinnen und Allergikern zu einer Impfung geraten. Dem PEI zufolge ist auf Basis der derzeit vorliegenden Daten für diese Gruppe kein generell erhöhtes Risiko für schwere Nebenwirkungen auszumachen. Wer zum Beispiel gegen Nahrungsmittel oder Insektengifte allergisch ist oder Unverträglichkeiten aufweist, muss sich also keine Sorgen machen.

    In einem Aufklärungsgespräch vor der Impfung werden bekannte allergische Reaktionen gegen Inhaltsstoffe der Mittel abgefragt, gegebenenfalls wird nicht geimpft. Wer schon einmal allergische Reaktionen auf eine Impfung gezeigt hat, soll nach der Impfstoffgabe länger beobachtet werden: Denn allergische Reaktionen treten in der Hälfte der Fälle innerhalb von 15 Minuten, grundsätzlich aber bis zu 30 Minuten nach der Impfung auf. Daher lautet die Empfehlung, dass diese Risikogruppe 15 bis 30 Minuten nach der Impfung unter ärztlicher Beobachtung, sprich im Impfzentrum/Wartezimmer bleibt. Treten allergische Reaktionen auf einen Inhaltsstoff des Impfstoffs auf, liegt sowohl in den Impfzentren als auch in den Arztpraxen oder bei den mobilen Diensten eine Notfallausrüstung für anaphylaktische Reaktionen bereit.

    Was müssen Schwangere und Stillende bei Corona-Impfung beachten?

    Die STIKO empfiehlt eine Corona-Impfung für ungeimpfte Schwangere ab dem 2. Trimester, aber auch für ungeimpfte Stillende aus.

    Bei der Grundimmunisierung rät die STIKO zu einer Impfung mit zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty von BioNTech/ Pfizer. Von einer Impfung mit Spikevax oder Nuvaxovid wird abgeraten. Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung trotzdem erst ab dem 2. Trimester durchgeführt werden. Eine unvorhergesehene COVID-19 Impfung, die bereits im 1. Trimester der Schwangerschaft erfolgt ist, ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.

    Frauen, die stillen, wird eine Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von 3-6 (mit Comirnaty) bzw. 4-6 Wochen (mit Spikevax) empfohlen. Ist die Stillende unter 30 Jahren, rät die STIKO zum Impfstoff Comirnaty.

    Welche Virusvarianten gibt es und wie gefährlich sind sie?

    Im Laufe der Pandemie sind bisher fünf verschiedene Virus-Varianten aufgetreten: Alpha, Beta, Gamma, Delta und Omikron – wovon jedoch Delta und insbesondere Omikron in Deutschland vorherrschen. Die Alpha-Variante (B.1.1.7.) trat erstmals im Dezember 2020 in Großbritannien auf. Sie wird als leichter übertragbar eingestuft und breitet sich demnach schneller aus. Einige Hinweise zeigen eine erhöhte Fallsterblichkeit. 

    Bei der Beta-Variante (B.1.351) handelt es sich um eine in Südafrika nachgewiesene Virusvariante. Es wird eine höhere Übertragbarkeit und geringere Wirksamkeit der Impfstoffe vermutet. 

    Die Gamma-Variante (P1) wurde in Brasilien das erste Mal entdeckt und ähnelt der südafrikanischen Variante in Übertragbarkeit und Reaktion auf den Impfstoff.

    Die aus Indien stammende Delta-Variante (B.1.617.2) war in Deutschland zeitweise stark verbreitet. Eine reduzierte Wirksamkeit des Impfstoffs sowie eine höhere Übertragbarkeit zeichnet die Mutation aus.

    Im November 2021 wurde zuerst in Südafrika und Botswana die noch ansteckendere Omikron-Variante (B.1.1.529) nachgewiesen, in Deutschland ist sie seit der dritten Kalenderwoche 2022 dominant: Laut Wochenbericht des RKI wurden 95 Prozent der auf Varianten untersuchten Corona-Nachweise Omikron zugeordnet. 

    Schützt eine Impfung vor allen Varianten des Virus?

    Allen zugelassenen Impfstoffen wurde insgesamt eine gute Wirksamkeit nachgewiesen, trotzdem ist die Wirksamkeit der COVID-19-Impstoffe gegenüber den verschiedenen Varianten des Coronavirus unterschiedlich. So ist z.B. die Schutzwirkung nach zweifacher Impfung vor Infektion oder Übertragung gegenüber Omikron, im Vergleich zu früheren Virusvarianten, deutlich reduziert.
    Ein ausreichender und guter Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf bietet jedoch inbesondere die empfohlene Auffrischungsimpfung. 

    Welche Nebenwirkungen können nach der Impfung auftreten?

    Auch für die Corona-Impfung gilt wie bei anderen Impfstoffen: Nebenwirkungen sind selten, aber nie ganz auszuschließen. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an. Die häufigste lokale Reaktion bei beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffen waren Schmerzen an der Einstichstelle. Darüber hinaus waren Abgeschlagenheit sowie Kopfschmerzen die häufigsten Ereignisse. Fieber trat nach der ersten Impfdosis seltener als nach der zweiten Impfdosis auf. Zu schweren Nebenwirkungen ist es bisher, laut PEI, nur sehr selten gekommen.

    Allergische Reaktionen sind sehr selten: Die Impfstoffe enthalten laut RKI keine Konservierungsstoffe, kein Hühnereiweiß und kein Adjuvans. Auch der Stopfen der Durchstechflaschen ist frei von Naturgummi-Latex. Die genauen Inhaltsstoffe der zugelassenen Impfstoffe veröffentlicht die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA auf ihrer Website.

    Die oben genannten Beschwerden gelten als übliche Impf-Nebenwirkungen. Die Reaktionen zeigen, dass der Körper die Information über den Krankheitserreger, gegen den die Impfung wirken soll, verarbeitet. Das Immunsystem reagiert insofern genau richtig: Es produziert Antikörper, die bei einer möglichen Infektion mit Sars-CoV-2 vor den Erregern schützen. 

    Langzeitnebenfolgen, die erst Jahre nach einer Impfung auftreten, seien bei Impfstoffen generell nicht bekannt, stellte Susanne Stöcker, die Pressesprecherin des Paul-Ehrlich-Instituts bei ZDFheute klar. Nebenwirkungen treten nach wenigen Stunden oder Tagen auf, in den seltensten Fällen nach Wochen. Mit Langzeitfolgen seien Stöcker zufolge Nebenwirkungen gemeint, die erst dann auftreten, wenn ein Impfstoff schon lange Zeit auf dem Markt ist. Statistisch sehr unwahrscheinliche Nebenwirkungen, die eine Person von 100.000 betreffen, seien erst nachzuweisen, wenn die Impfung mehreren hunderttausend Menschen verabreicht wurde.

    Dies sind klassische Begleiterscheinungen einer Corona-Impfung:

    • Rötung, Schwellung und/oder Schmerzen an der Einstichstelle
      Diese Symptome sollten nur von kurzer Dauer sein und nach wenigen Stunden oder Tagen wieder abklingen.
       
    • Erhöhte Temperatur
      Auch eine erhöhte Temperatur ist eine klassische Impreaktion des Körpers. Hält die erhöhte Temperatur oder das Fieber zu lange an, sollten Sie Ihre Ärztin oder den Arzt um Rat fragen.
       
    • Erhöhte Müdigkeit
      Auch wenn Sie keine Müdigkeit nach der Impfung verspüren, sollten Sie sich und Ihren Körper in den darauffolgenden Tagen schonen.
       
    • Kopfschmerzen
      Haben Sie Kopfschmerzen, können Sie mit einem Schmerzmittel Abhilfe schaffen. Prophylaktisch sollten Sie jedoch keine Schmerzmittel nehmen, um die Wirkung der Impfung nicht zu gefährden.

    Wer haftet bei Folgeschäden?

    Bei unmittelbar auftretenden Nebenwirkungen, die ärztlich behandelt werden müssen, übernimmt die IKK classic selbstverständlich die Kosten. Ob in Folge der aufgetretenen Nebenwirkungen ein Impfschaden vorliegt, kann erst im Nachgang geklärt werden. Je nach Fallgestaltung gibt es hierzu verschiedene gesetzliche Grundlagen, die eine staatliche Versorgung beziehungsweise Entschädigung regeln: Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

    Im Infektionsschutzgesetz (§ 60 Abs. 1 S. 1 IfSG) ist auch genau geregelt, wann jemand einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand durch eine Impfung, die von einer zuständigen Landesbehörde (dies sind in der Regel die Gesundheitsministerien der Länder) öffentlich empfohlen wurde, gesundheitlichen Schaden erlitten hat.

    Impf-Überwachung: Wie wird überprüft, ob es zu Nebenwirkungen kommt?

    Zunächst gilt: Wer nach einer Impfung den Verdacht hat, dass andere Nebenwirkungen in Zusammenhang mit der Impfung stehen könnten, sollte dies der Hausärztin oder dem Hausarzt melden. Diese geben die Informationen über ungewöhnliche körperliche Reaktionen an das PEI weiter. Dort werden sie dann systematisch in einer Datenbank erfasst und bewertet.
     
    Eine zentrale Rolle bei der Impf-Überwachung nimmt die vom PEI entwickelte Smartphone-App SafeVac 2.0. ein. Mit ihrer Hilfe können Geimpfte einfach und schnell Auskunft darüber geben, wie sie die Impfung vertragen haben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dieser Beobachtungsstudie tragen so aktiv dazu bei, weitere Erkenntnisse über COVID-19-Impfstoffe zu gewinnen. Die App ist sowohl für Android- als auch iOS-Nutzer verfügbar. Auch über ein Online-Portal der Bundesregierung können Sie Nebenwirkungen direkt melden.

    Darf ich nach der Corona-Impfung Schmerzmittel einnehmen?

    Hier gibt es noch keinen gesicherten Wissensstand. Fest steht: Fast alle Expertinnen und Experten raten von einer prophylaktischen Einnahme von fiebersenkenden oder schmerzlindernden Medikamenten ab. Für die mitunter verbreitete These, dass gängige Schmerzmittel wie Paracetamol oder Ibuprofen nach der Imfpung einen negativen Effekt erzielen können, gibt es jedoch laut RKI nach gegenwärtigem Kenntnisstand "keine Evidenz".

    Sprich: Sollten Sie unerwünschte Nebenwirkungen nach der Impfung verspüren, können Sie – am besten in Absprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt – Schmerzmittel zu sich nehmen, ohne dass Sie Gefahr laufen, den Impferfolg damit signifikant zu beeinflussen. Laut RKI gibt es auch keine ausreichenden Belege dafür, dass – wie in einigen Veröffentlichungen zu lesen ist – bis 6 Stunden nach der Imfpung auf Schmerzmittel verzichtet werden sollte. Inwiefern sich eine frühere Einnahme von Schmerzmitteln auf die nachfolgende Immunität auswirken könnte, sei derzeit aufgrund fehlender Daten nicht seriös beurteilbar.

    Darf ich nach der Impfung Sport treiben?

    Das RKI gibt hierzu nur vage Auskunft: "Sportliche Aktivitäten nach Impfungen stellen generell kein Problem dar, besondere Belastungen unmittelbar nach der Impfung sind jedoch nicht unbedingt zu empfehlen." Speziell zum Thema COVID-19-Impfung und sportliche Betätigung im Anschluss gibt es noch keine gesicherte Datenlage.

    Sie sollten deshalb darauf achten, wie es Ihnen nach der Impfung geht. Verspüren Sie keine oder nur ganz schwache Nebenwirkungen, spricht nichts dagegen, Ihren Lieblingssport direkt nach der Impfung auszuüben. Nach dem Motto "weniger ist mehr" ist es jedoch empfehlenswert, nicht am Limit zu trainieren, sondern nur eine leichte Einheit zu wählen – also anstelle des Marathons nur eine kleine Runde zu laufen. Insbesondere bei stärkeren Nebenwirkungen der Corona-Impfung wie Kopf- und Gliederschmerzen oder gar Fieber sollten Sie ihrem Körper ein paar Tage Ruhe gönnen und die Intensität der sportlichen Belastung nur langsam und Schritt für Schritt steigern.

    Darf ich Alkohol nach der Impfung trinken?

    Grundsätzlich hat Alkoholkonsum nach oder vor der Impfung keinen nachgewiesenen Effekt auf die Schutzwirkung des Impfstoffes. Da es sich bei Alkohol um ein Nervengift handelt, belastet es den Körper. Und da der Körper nach der Impfung mit der Immunabwehr beschäftigt ist, sollte das Immunsystem nicht noch stärker in Anspruch genommen werden. 
     

    Besonders bei Nebenwirkungen wie Fieber oder Schüttelfrost sollte vor und nach der Impfung auf Alkohol verzichtet werden – dabei spielt es keine Rolle, welcher Corona-Impfstoff bei der Impfung verwendet wurde. Fühlen Sie sich nach der Impfung gesund und verspüren keine Nebenwirkungen, ist aus medizinischer Sicht gegen Alkohol in Maßen wie ein Glas Bier oder Wein nichts einzuwenden. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte aber vorerst darauf verzichten. 

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    Corona-Impfung bietet zuverlässigsten Schutz

    Auch wenn noch nicht alle Fragen abschließend wissenschaftlich geklärt sind: Mit einer Impfung schützen Sie sich selbst – und andere. Je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger kann sich das Virus verbreiten. Und so kommen wir gemeinsam Schritt für Schritt wieder zurück in ein normales Leben. Auch die Forschung steht nicht still – viele Impfstoffe sind noch in der Entwicklung und können nach einer Zulassung den Prozess beschleunigen.

    In Bezug auf die zugelassenen Impfstoffe steht fest: Die Vorteile einer Impfung überwiegen die möglichen Risiken. Eine Immunisierung mithilfe der Impfung ist der zuverlässigste Schutz vor der Krankheit – das gilt auch für andere Infektionen.

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